Deutliches Plus beim Wohngeld
Hunderttausende Rentner verschenken bares Geld: Wann sich ein neuer Antrag lohnt

15.01.2025 |

Viele Menschen haben Anspruch auf Wohngeld – nicht alle wissen davon. Foto: Gstettenbauer, Imago

Anders als bei anderen Sozialleistungen gibt es 2025 beim Wohngeld ein deutliches Plus. Oft lohnt es sich daher, Wohngeld zu beantragen. Vor allem für Rentner. Hunderttausende von ihnen verschenken bares Geld.

  

Sogar bei einer Rente von 2000 Euro brutto besteht häufig Anspruch auf Wohngeld. Kaum bekannt: Auch wer im Pflegeheim lebt, kann Wohngeld erhalten.

15 Prozent mehr: Das Bundesbauministerium rechnet nach der jüngsten Reform der Leistung für 2025 mit einer Erhöhung des Wohngelds um durchschnittlich 15 Prozent beziehungsweise 30 Euro pro Haushalt. Eine solche Anpassung gibt es künftig alle zwei Jahre. „Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, bekommen das erhöhte Wohngeld Plus für die Zeit ab dem 1. Januar 2025 automatisch“, erklärt das Bundesbauministerium.

Beispiel: Ehepaar mit zwei Kindern aus Stuttgart, ein Arbeitseinkommen von 4000 Euro brutto, 1000 Euro Kaltmiete, 300 Euro anrechenbare Kinderbetreuungskosten. Monatliches Wohngeld 2025: 453 Euro (2024: 391 Euro).

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Großzügigere Regelungen: Wohngeld ist in vielerlei Hinsicht „komfortabler“ als Bürgergeld. So gelten hier großzügigere Regelungen für das „erlaubte“ Vermögen. Für Alleinstehende sind frei verfügbare Rücklagen bis 60 000 Euro erlaubt, pro Haushaltsmitglied kommen noch 30 000 Euro hinzu. Auch mit erheblichen Ersparnissen kommt der staatliche Mietzuschuss daher in Frage, nicht jedoch Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter.

Vom Bürgergeld ins Wohngeld: Wer ungern Bürgergeld beantragen möchte oder bezieht, kann stattdessen aufs Wohngeld setzen – selbst, wenn er sich hierdurch finanziell leicht verschlechtert. Das Wohngeldamt kann dann aber prüfen, ob der Lebensunterhalt als plausibel gesichert gelten kann.

Wohngeld neben der Rente: Etwa die Hälfte der Wohngeldempfänger sind heute schon Rentner. Ihnen kommt oft der Rentenfreibetrag zugute, der bei dem staatlichen Wohnkostenzuschuss meist 281,50 Euro beträgt. Das anrechenbare Einkommen – nach Abzug von Werbungskosten und Pauschbeträgen – kann dadurch beispielsweise von 1300 Euro auf 1018,50 Euro sinken. Das bringt beim Wohngeld ein Plus von bis zu 150 Euro, bei Paaren kann es doppelt so viel sein. Hunderttausende Rentenbezieher sind durch diesen Freibetrag wohngeldberechtigt geworden, nur sie wissen nichts davon.

Wohngeld bei „guten“ Renten: Auch bei einer überdurchschnittlichen Rente von beispielsweise 2000 Euro brutto, besteht durch den Rentenfreibetrag oft Anspruch auf Wohngeld. Beispiel: Alleinstehender Rentner in Stuttgart (gilt auch etwa für Köln, Hamburg, Düsseldorf), Bruttorente 2000 Euro, davon zahlt er Sozialversicherungsbeiträge, Steuer und eine Kaltmiete von 600 Euro. Ohne Berücksichtigung des Rentenfreibetrags hätte er keinen Anspruch auf Wohngeld. Bei Abzug von 281,50 Euro Freibetrag sind es monatlich 162 Euro. Aufs Jahr gesehen macht das 1944 Euro. Mit dem Wohngeldrechner von biallo.de (www.biallo.de/wohngeld-rechner) lässt sich der eigene Wohngeldanspruch ausrechnen.

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Wer den Freibetrag bekommt: alle Rentenbezieher mit 33 Jahren sogenannter Grundrentenzeiten. Dazu gehören alle Zeiten rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung und die Kinderberücksichtigungszeiten bis zum zehnten Lebensjahr eines Kindes. Voraussetzung ist nicht, dass Anspruch auf Grundrente besteht. Die meisten Rentner erfüllen diese Voraussetzung. Im Zweifelsfall muss das die Deutsche Rentenversicherung bescheinigen. Wichtig: Wohngeld gibt es nicht rückwirkend. Ein umgehender Antrag ist erforderlich.

Wohngeld im Heim: Auch für Pflegeheimbewohner gibt es häufig Wohngeld. Interessant ist das vor allem für Senioren, die ihren Eigenanteil an den Heimkosten aus ihren finanziellen Rücklagen finanzieren. Liegen diese beispielsweise bei 55 000 Euro, so zahlt das Sozialamt keine „Hilfe zur Pflege“. Dafür müssen – bei Alleinstehenden – die Ersparnisse erst unter die 10 000-Euro-Marke sinken. Anspruch auf Wohngeld kann jedoch bestehen. Die Antragstellung ist dabei recht unkompliziert. Niemand muss ermitteln, welche Wohnkosten genau im Heim anfallen. Es wird nämlich jeweils der im jeweiligen Ort maximal zuschussfähige Betrag berücksichtigt. Misslich allerdings: Bei hohen Renten gibt es kein Wohngeld, selbst wenn damit die Heimkosten nicht gedeckt werden können.

Antrag persönlich stellen: Wohngeld beantragen geht oft auch online. Besser ist es aber, beim örtlichen Wohngeldamt einen Termin zu vereinbaren und prüfen zu lassen, ob die Unterlagen vollständig sind.

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