Ein vielleicht wegweisendes Urteil hat das Landesarbeitsgericht Hamm in Westfalen am Dienstag gesprochen: Im Streit mit dem Ingolstädter Autohersteller Audi als Arbeitgeber und einem Mitarbeiter im Außendienst um die Nutzung eines Dienstwagens gab die Richterin dem klagenden Außendienstler recht.