Dieselskandal
Prozess gegen Ex-VW-Chef Winterkorn aus gesundheitlichen Gründen ausgesetzt

23.01.2025 |

Martin Winterkorn, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Volkswagen AG, ist laut einem medizinischen Gutachten in den nächsten Monaten nicht in der Lage, an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen. − Foto: Moritz Frankenberg/dpa

Der Strafprozess gegen den früheren VW-Chef Martin Winterkorn rund um die Aufarbeitung des Dieselskandals bleibt weiter ausgesetzt. Ein medizinisches Gutachten hat ergeben, dass Winterkorn „mindestens in den nächsten Monaten nicht in der Lage sein“ werde, an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen.

  

Der Strafprozess gegen den früheren VW-Chef Martin Winterkorn rund um die Aufarbeitung des Dieselskandals bleibt aus gesundheitlichen Gründen ausgesetzt. Das Landgericht Braunschweig teilte am Donnerstag mit, die zuständige Strafkammer habe sämtliche ab dem 4. Februar anberaumte Hauptverhandlungstermine aufgehoben. Sie gehe „aufgrund aktueller Entwicklungen nun sicher davon aus“, dass Winterkorn aus gesundheitlichen Gründen mindestens in den nächsten Monaten nicht in der Lage sein werde, an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen.

Prozess hat im September begonnen



Der Prozess gegen Winterkorn hatte Anfang September begonnen. Dem früheren Volkswagen-Chef werden im Zusammenhang mit dem Abgasskandal gewerbs- und bandenmäßiger Betrug, uneidliche Falschaussage sowie Marktmanipulation vorgeworfen. Winterkorn war von 2007 bis 2015 VW-Chef und trat im Zuge des Skandals zurück.

Bei dem Prozess im September hatte der 77-Jährige am zweiten Prozesstag umfassend ausgesagt. Dabei stritt er ab, vor dem öffentlichen Bekanntwerden vom Einsatz der Betrugssoftware gewusst zu haben.

Prozess aus gesundheitlichen Gründen ausgesetzt



Wenige Wochen später wurde der Prozess aus gesundheitlichen Gründen ausgesetzt, weil ein medizinisches Gutachten zur Frage der Reise- und Verhandlungsfähigkeit Winterkorns ergeben hatte, dass der Angeklagte „mindestens in den nächsten Monaten nicht in der Lage sein“ werde, an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen. Zuvor hatte es einen Unfall Winterkorns im häuslichen Umfeld gegeben.

89 Termine bis Februar 2026 angesetzt



Mitte Dezember dann hatte die zuständige Kammer des Landgerichts mitgeteilt, sie gehe von einer „bestehenden Reise- und Verhandlungsfähigkeit“ Winterkorns ab Februar 2025 aus. Das Gericht setzte 89 Termine bis Februar 2026 an.

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Die Verteidigung Winterkorns reichte daraufhin Antrag auf Befangenheit gegen den Vorsitzenden Richter Johannes Mühe ein. Er habe noch vor Eingang eines Gutachtens zum Gesundheitszustand Winterkorns die 89 Verhandlungstermine festgesetzt. Das Landgericht Braunschweig erklärte am Donnerstag, es habe den Befangenheitsantrag „als unbegründet“ abgelehnt.

− afp

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