Wo der Reisesicherungsfonds greift
Nach der FTI-Pleite: Wer sein Geld zurück bekommt - und wer nicht

05.06.2024 | Stand 05.06.2024, 14:07 Uhr |

Nur wer eine tatsächliche FTI-Reise gebucht hat, ist von der Insolvenz betroffen. FTI vermittelte aber auch Reisen anderer Veranstalter, von daher lohnt ein Blick in die Unterlagen. − Foto: dpa

Europas drittgrößter Reisekonzern, die FTI Touristik aus München, ist Pleite. Aber im Gegensatz zur Insolvenz von Thomas Cook 2019 sind die Kunden diesmal durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgesichert. Die meisten - nicht alle.



Wie viele Kunden genau von der am Montag bekannt gewordenen FTI-Pleite betroffen sind, ist unklar. Zahlen kursieren, wonach aktuell rund 65.000 Menschen mit FTI auf Reisen sein sollen. Wie hoch die Zahl der Kunden ist, deren Urlaub erst bevorstehen würde, ist derzeit nicht gesichert.

Wer seinen Urlaub bei FTI oder deren Töchter wie 5vorFlug oder BigXtra gebucht hat, ist durch den DRSF abgesichert. Aber Achtung: Wer seinen Urlaub über eines der FTI-Reiseportale gebucht hat, hat nicht auch automatisch eine FTI-Reise gebucht. Dort werden nämlich auch Reisen anderer Veranstalter wie TUI oder DER Touristik verkauft. Ein Blick in die Reiseunterlagen lohnt sich hier.

Kunden, die sich aktuell mit FTI im Pauschalurlaub befinden, sollen ihre Reise wie geplant zu Ende durchführen können, andernfalls wird eine Abreise organisiert. Der DRSF wird sich mit den betroffenen Kunden in Verbindung setzen. Pauschalreisen mit Abflugdatum bis einschließlich 10. Juni hat FTI kurzfristig abgesagt. Der bezahlten Reisepreis wird vom DRSF rückerstattet. Für alle Reisen ab 11. Juni bemüht sich FTI um eine Durchführung bzw. Ersatz. Andernfalls greift auch hier der DRSF.

Hotel- und Camperkunden müssen auf Insolvenzverwalter hoffen

Wohlgemerkt: Hier ist immer nur die Rede von Pauschalreisen. Und das ist die Krux an der Geschichte. Wer bei FTI und Co. nur ein Hotel, einen Mietwagen oder einen Camper gebucht hat, fällt nicht in die Absicherung. Zwar will FTI nach eigenen Angaben auch hier nach Lösungen suchen. Aber es wird wohl darauf hinaus laufen, dass geprellte Kunden die Rückerstattung ihres bereits bezahlten Preises beim Insolvenzverwalter geltend machen müssen - als einer unter Tausenden.

Reisesicherungsfonds greift nur bei Pauschalreisen

Denn der DRSF greift tatsächlich nur bei Pauschalreisen. Pauschalreisen sind ein Urlaub als Komplettpaket - Hotel und Flug in einem. Dass es den DRSF überhaupt gibt, ist eine Folge der weltweit größten Pleite im Tourismus und von Corona. Am 23. September 2019 hatte der britische Touristik-Konzern Thomas Cook das Geschäft eingestellt, zwei Tage später folgten mit Thomas Cook Deutschland und Bucher Reisen die ersten deutschen Tochtergesellschaften. Die ebenfalls dazugehörigen Veranstalter Neckermann und Air Marin stellten den Betrieb einige Wochen später ein.

Direkt betroffen waren damals über 600.000 Kunden, die sich gerade auf einer bei Thomas Cook gebuchten Reise befanden. Da im Zuge der Insolvenz sämtliche Flüge sofort gestrichen worden waren, galten sie als gestrandet. Es gab Meldungen, wonach einige Hotels die Urlauber aufgrund nicht bezahlter Rechnungen festhielten. Die britische Regierung ließ daraufhin unter dem Codenamen „Matterhorn“ die größte Rückholaktion der Geschichte anlaufen. Rund 150.000 Briten wurden nach Hause geholt.

Staat musste bei Cook-Pleite mit 117 Millionen einspringen

In Deutschland müssen sich Reiseveranstalter seit 1999 gegen eine Insolvenz versichern. Das ist im Paragraf 651r des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) so festgelegt. Die Haftungssumme liegt aber bei „nur“ 110 Millionen Euro, was im Falle von Thomas Cook als zweitgrößtem Reiseveranstalter Europas in Deutschland nicht ausreichte. Der Versicherer zahlten den deutschen Kunden nur einen Teil ihrer Verluste, für den Rest - 117 Millionen Euro - musste die Bundesregierung einspringen.

Nur wenige Monate später: Corona. Die Pandemie legte die gesamte Tourismusbranche weltweit lahm, auch hier mussten wegen der plötzlichen Lockdowns Hunderttausende Urlauber nach Hause zurückgebracht werden. Die Versicherer zogen daraufhin ihre Konsequenzen: Sofern sie sich nicht ganz aus dem Geschäft der Reisepreisabsicherung zurückzogen, erhöhten sie die Prämien so stark, dass sie für die gebeutelten Veranstalter ebenfalls zu enormen Belastung wurden.

Was ist der DRSF?

Am 1. Juli 2021 nahm sich die Politik des Themas an. Mit dem Reisesicherungsfondsgesetz (RSG) wurde der Paragraf 651r im BGB novelliert. Das neue Gesetz besagt, das sich Veranstalter mit einem Umsatz ab 10 Millionen Euro im zentralen Reisesicherungsfonds absichern müssen. Kleinere Reiseanbieter können dies weiterhin bei einem normalen Versicherungsanbieter tun. Gesellschafter des seit November 2021 tätigen Fonds sind der Deutsche Reiseverband (DRV), der internationale Bustouristik Verband (RDA), der Verband Internet Reisevertrieb (VIR), das Forum Anders Reisen und die Allianz selbstständiger Reiseunternehmer (ASR). Die Haftungssumme des DRSF ist unbegrenzt.

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