Millionen Kleinverdiener in Deutschland bekommen ab 2024 mehr Geld - zumindest ein bisschen. Denn aus den 520-Euro-Minijobs werden ab 1. Januar 2024 538-Euro Minijobs.
Ursache dafür ist ein Beschluss des Bundeskabinetts von vergangener Woche. Dabei wurde entschieden, dass der Mindestlohn erhöht wird. Und mit ihm steigt auch die Grenze dessen, was Minijobber im Monat steuerfrei verdienen dürfen.
6456 Euro jährlich für Minijobber
6456 Euro sind das dann 2024 im Jahr - 216 Euro mehr als noch 2023. Im Jahr 2025 geht die Grenze erneut nach oben, dann werden es 556 Euro monatlich steuerfrei für Minijobber sein - mit 12,82 Euro mindestem Stundenlohn.
Mindestlohn steigt auf 12,41 Euro pro Stunde
Der Stundenlohn nämlich, der mindestens bezahlt werden muss, steigt ab Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde. Deshalb erhöht sich auch der monatliche Freibetrag. Laut Minijob-Zentrale darf in Ausnahmefällen dieser Betrag übrigens an zwei Monaten im Jahr sogar überschritten werden - das darf aber nur passieren, wenn es sich um „unvorhergesehenes Überschreiten“ handelt, beispielsweise wegen einer Krankheitsvertretung. In diesen zwei Monaten darf der Verdienst die Grenze von 1076 Euro - also dem Doppelten des normal erlaubten - nicht übersteigen.
Niedrigerer Stundenlohn ist nicht erlaubt
Ein niedrigerer Stundenlohn als der Mindestlohn ist übrigens in Deutschland nicht erlaubt. Für alle Beschäftigten ab 18 Jahren gilt als Lohnuntergrenze der gesetzliche Mindestlohn.
− kse
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