Nürnberg
Dubiose "Landschaftspflege"

Früherer Media-Saturn-Manager wegen Bestechlichkeit zu Haftstrafe verurteilt

28.02.2014 | Stand 02.12.2020, 23:00 Uhr

Mit günstigen Preisen und einer großen Auswahl lockt Media-Saturn die Kunden. Bei der massiven Expansion der Elektromarktkette in den 1990er-Jahren kam es offenbar zu krummen Geschäften - Foto: Stollarz/AFP

Nürnberg/Ingolstadt (DK) Im Korruptionsverfahren gegen einen ehemaligen Media-Saturn-Manager und einen Nürnberger Bauträger sind die Urteile gefallen. Die beiden Angeklagten sollen demnach die nächsten Jahre hinter Gittern verbringen. Die Verteidiger wollen jedoch „definitiv“ in Revision gehen.

Es ging letztlich um 1,2 Millionen Euro: Diese Summe soll der Nürnberger Bauträger Heinz W. dem früheren Media-Saturn-Manager Willi F. (Namen von der Redaktion geändert) in den 1990er-Jahren bezahlt haben, um in der Immobilienabteilung der damals stark expandierenden Media-Saturn-Gruppe einen Fuß in die Tür zu bekommen. Dabei soll allerdings der Anklage zufolge der bei der Ingolstädter Metro-Tochter für die Grundstücks- und Immobilienbeschaffung sowie den Abschluss von Mietverträgen zuständige F. selbst Geld gefordert haben, um W.’s Angebote nicht in den Papierkorb wandern zu lassen.

Die dritte Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth verurteilte nun am Freitag den 53 Jahre alten Ex-Manager der Elektromarktkette nach Angaben eines Gerichtssprechers wegen Bestechlichkeit und Beihilfe zur Steuerhinterziehung in jeweils vier Fällen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Der Bauträger W. wurde demnach wegen Bestechung und Steuerhinterziehung in ebenfalls jeweils vier Fällen zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Allerdings werden bei beiden Angeklagten wegen der Länge des Verfahrens jeweils sechs Monate als Kompensation angerechnet, wie F.’s Anwalt Jürgen Lubojanski auf Anfrage unserer Zeitung erklärte. Gleichzeitig kündigte er an, W.’s Rechtsvertreter und er wollten „definitiv“ Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) einlegen. Denn die Urteilsbegründung sei „schlichtweg grottenfalsch“.

Lubojanski sieht in der Erfolgsbeteiligung für den Ex-Manager, die zwischen W. und F. für Media-Saturn-Projekte in Zwickau, Traunreut, Mönchengladbach und Marl in einer gemeinsamen Beratungsvereinbarung ausgehandelt worden war, keine Bestechlichkeit, sondern eine im geschäftlichen Verkehr nicht strafbare Belohnung. Anders läge der Fall, wenn bei dieser „Landschaftspflege“ sich nachträglich eine Bevorzugung des zahlenden Partners ergeben hätte. Dies aber müsse das Gericht beweisen, so Lubojanski.

Im Laufe des Verfahrens hatte der 63-jährige Bauträger freilich erklärt, es habe sich bei den von ihm an F. gezahlten Geldern „um Zuwendungen zur Herbeiführung allgemeinen Wohlwollens und Bearbeitens“ gehandelt – „mit dem Ziel einer Nichtbenachteiligung“ bei seinen Standortangeboten. So beteiligte er F. nach Angaben des Anwalts bei drei Immobilienprojekten mit 33 Prozent am erzielten Rohgewinn, für das Projekt in Marl sei ein Festbetrag ausgehandelt worden. Der Bauträger: „Ich wollte lieber ein halbes, als gar kein Geschäft machen.“

Die ganze Sache flog auf, nachdem bei einer Betriebsprüfung in dem von F. nebenbei betriebenen Gutachterbüro Rechnungen ohne entsprechende Belege aus den Jahren 2003 bis 2007 aufgetaucht waren und Bauträger W. die an seinen Geschäftspartner F. gezahlten Gelder als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen wollte. Danach wurden beider Telefone überwacht, schließlich schlugen die Fahnder zu. F. war offenbar wegen zunehmender Querelen mit Verantwortlichen der Media-Saturn-Gruppe bereits 2005 mit einem „goldenen Handschlag“ bei der Metro-Tochter verabschiedet worden.

Die Media-Saturn-Holding legte in einer Erklärung am Freitag Wert auf die Feststellung, dass sich die Vorwürfe in dem Fall „nicht gegen unser Unternehmen“ richteten. Vielmehr sehe sich die Metro-Tochter als Geschädigte. Media-Saturn habe bereits „zivilrechtliche Regressansprüche“ angemeldet. „Wir werden versuchen, unsere Schadensersatzforderungen gegen das beschlagnahmte Vermögen der Herren geltend zu machen“, hieß es.