Wenn der Bauträger pleite geht - So schützen sich Bauherren

12.10.2017 | Stand 02.12.2020, 17:22 Uhr

Gerät der Bauträger in Schieflage, kann Häuslebauer schnell der Ruin drohen. So beugen Bauherren einem Totalschaden vor.

Nicht wenige Hauskäufer können ein Lied davon singen: Die Baufirma hat sich verspekuliert und geht mitten im Hausbau pleite. Der Auftraggeber bleibt nicht nur auf der unfertigen Immobilie sitzen, er hat auch jede Menge Ärger am Hals. Wer den Bau der eigenen vier Wände plant, sollte daher Maßnahmen ergreifen, dass sich der finanzielle Schaden im Falle einer Bauträger-Insolvenz in Grenzen hält.

Drei Sicherungsmöglichkeiten bieten sich dabei an:

Zahlung nur nach Baufortschritt

Gehen Bauherren mit größeren Zahlungen in Vorlage, bevor die entsprechenden Leistungen erbracht sind, fahren sie ein hohes Risiko. Geht der Bauträger pleite, sind die Vorauszahlungen meist verloren. Folge: Die nicht erbrachten Leistungen müssen bei einem anderen Unternehmen erneut in Auftrag gegeben und nochmals bezahlen werden. Stark eingrenzen lässt sich das Risiko, wenn sich Bauherr und Bauträger an die Regeln der Makler- und Bauträgerverordnung halten.

Diese fordert eine klare Zahlungsabfolge nach bestimmten Bauabschnitten. Nur wenn jeweils eine dieser Baustufen fertig gestellt ist, etwa der Rohbau, der Innenputz oder die Sanitärinstallation, muss der Bauherr die nächste, prozentual festgelegte Abschlagszahlung leisten. Will die Baufirma von diesem Zahlungsplan abweichen und höhere Abschlagszahlungen kassieren, sollten Verbraucher skeptisch werden.

Sicherheit durch Bankbürgschaft
Auf Nummer sicher gehen Häuslebauer, wenn sie sich vom Bauträger eine Fertigstellungs- und Gewährleistungsbürgschaft aushändigen lassen. Dann steht für das Ausfallrisiko durch Pleite eine Bank gerade. Geht dem Bauträger die Luft aus, muss die Bank für die Fertigstellung gemäß Bauvertrag sorgen - auch wenn die Bauträger-Pleite erst nach dem Einzug eintritt und später noch Mängel auftauchen.

Der Haken: Solche Bürgschaften sind teuer, Banken verlangen häufig drei Prozent der Darlehenssumme. Die Bauträger verlangen deshalb häufig die Kostenübernahme durch die Bauherren.

Tipp: Lassen Sie sich nicht so schnell unterkriegen. Versuchen Sie diese Kosten im Rahmen der allgemeinen Preisverhandlungen, die ja auch Zusatzausstattungen und Sonderleistungen des Bauträgers betreffen, zu teilen.

Baugarantieversicherung
Ähnlichen Schutz wie eine Bankbürgschaft bietet die Baugarantie- bzw. Baufertigstellungversicherung. Sie wird vom Bauunternehmer abgeschlossen. Die Baugarantieversicherung gewährleistet, dass die Immobilie auf jeden Fall zum vereinbarten Preis fertig gestellt wird, wenn der beauftragte Bauträger pleite ist.
In Frankreich und den Niederlanden ist die Police weit verbreitet, bei uns fristet sie jedoch ein Nischendasein. Dabei zahlt der Bauunternehmer nur circa 1,5 Prozent der Bausumme für die Police. Anbieter in Deutschland sind unter anderem die Basler Versicherung, Zurich und die VHV.

Vorsicht: Verweigert der Bauträger den Abschluss der Police oder wird er von der Versicherung abgelehnt, kann dies auf eine finanzielle Schieflage des Unternehmens hinweisen.

Baugeld-Vergleich: Verschaffen Sie sich einen Überblick über die aktuellen Baugeldkonditionen überregionaler und regionaler Anbieter." class="more" domain="www.donaukurier.de"%>