Miete - Welche Betriebskosten müssen Mieter und Vermieter zahlen?

11.01.2018 | Stand 02.12.2020, 16:58 Uhr

Eine 80 Quadratmeter große Wohnung verursacht aus Mietersicht jährliche Nebenkosten von knapp 2.650 Euro. Kosten, wie Grundsteuer, Heizung, Warmwasser oder Müllabfuhr sind von Mietern zu tragen. Für die Instandhaltung muss der Vermieter zahlen.

Wer in angesagten Metropolen wie Berlin, München, Hamburg oder Köln zur Miete wohnt, weiß, dass eine begehrte Lage seinen Preis hat. Der eine saure Apfel, in den Mieter beißen müssen, heißt also Miete. Der andere versteckt sich hinter dem Begriff Betriebskosten bzw. Nebenkosten, gern auch zweite Miete genannt. Nach Angaben des Deutschen Mieterbunds müssen Mieter in Deutschland im Schnitt 2,17 Euro pro Quadratmeter und Monat abführen. Rechnet man alle denkbaren Betriebskostenarten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammen, kann die sogenannte zweite Miete bis zu 2,76 Euro je Quadratmeter und Monat betragen, heißt es beim Mieterbund. Für eine 80 Quadratmeterwohnung fallen entsprechend im Jahr neben der Miete weitere 2.649,60 Euro an. Die Zahlen basieren auf einer Erhebung des Jahres 2015, sind aber im Rahmen des Betriebskostenspiegels die aktuellsten.

Hebesatz für Grundsteuer schwankt kräftig

In gefragten Städten sind in aller Regel auch die Betriebskosten höher. Besonders deutlich wird der Zusammenhang bei der Grundsteuer, die auf den Mieter umlegbar ist. Im ohnehin boomenden Berlin liegt der Hebesatz bei 810 Prozent, in Hamburg bei 540, in München bei 535 und in Köln immerhin noch bei 515 Prozent. Übrigens: Trauriger Spitzenreiter in Sachen Grundsteuer B (für nicht-landwirtschaftliche Flächen) ist Nordrhein-Westfalen. Neun der zehn teuersten Gemeinden in Deutschland liegen in NRW. Den bundesweit höchsten Hebesatz haben die Einwohner Bergneustadts mit 959 Prozent zu tragen. Am wenigsten müssen die Bewohner der Mini-Gemeinde Christinenthal in Schleswig-Holstein zahlen. Hebesatz: 45 Prozent.

Heizung und Warmwasser sind Kostentreiber
Aber auch beim Wasser bzw. Abwasser ergeben sich regional deutliche Unterschiede. In Sachen Heizung inklusive Warmwasser variiert die Bandbreite von 0,73 bis 1,98 Euro je Quadratmeter und Monat. Durchschnittlich entfielen 1,07 Euro auf diesen Posten. Damit ist er der Hauptbestandteil der Betriebskosten. Doch auch die Arbeitskraft ist in den einzelnen Regionen unterschiedlich teuer. Müllabfuhren verlangen für ihre Dienste in Metropolen meist einen höheren Obolus. Und auch der Handwerksbetrieb, der in Berlin oder München einen Aufzug wartet, wird in aller Regel mehr verlangen als eine Firma aus der Provinz.

Es gibt aber auch erfreuliche Nachrichten: Heizen wurde günstiger. Nach Zahlen des Mieterbunds gingen 2015 die Preise für Heizöl um 23,1 Prozent, Fernwärme um 5,6 und Gas um 1,5 Prozent zurück. 2016 sind die Preise noch weiter gefallen. 2017 ging es allerdings wieder nach oben.

Diese Kosten sind umlagefähig auf den Mieter:
Sieht man sich eine Abrechnung an, fällt auf: Etwa zwei Drittel der Nebenkosten lassen sich auf den Mieter umlegen. Diese Kosten können Vermieter an ihren Mieter weiterreichen [durchschnittliche Betriebskosten je Quadratmeter und Monat im Jahr 2015]:

- Laufende öffentliche Lasten eines Gebäudes, wie die genannte Grundsteuer [0,18 Euro]
Wasser und Abwasser [0,34 Euro]
- Heizung und Warmwasserversorgung (in aller Regel der größte Posten) [1,07 Euro; 0,73 bis 1,98 Euro]
- Kosten für den Personenaufzug [0,16 Euro]
- Müllabfuhr und Straßenreinigung [0,18 Euro + 0,03 Euro]
- Reinigung des Gebäudes und Ungezieferbeseitigung [0,16 Euro]
- Gartenpflege [0,10 Euro]
- Beleuchtung [0,05 Euro]
- Schornsteinreinigung [0,04 Euro]
- Versicherungen [0,17 Euro]
- Hausmeister [0,29 Euro + 0,12 Euro]
- Gemeinschaftsantenne und Kabelfernsehen [0,13 Euro]
- Wäschepflegeraum [k.A.]
- Sonstige Betriebskosten (etwa durch Nebengebäude oder Gemeinschaftsanlagen) [0,03 Euro]

Das müssen Vermieter zahlen
Grundsätzlich muss ein Vermieter alle Kosten tragen, die nicht regelmäßig entstehen. Einmalige Kosten scheiden also aus. Der Vermieter ist dem Mieter gegenüber verpflichtet, den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Immobilie zu erhalten. Kosten, die ihm dadurch für Reparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen an der Immobilie entstehen, hat er selbst zu tragen. Gleiches gilt für Beiträge in Rücklagen, denn diese dienen letztlich ebenfalls der Instandhaltung. Daneben sind auch Verwaltungskosten nicht dem Mieter überstülpbar. Das sind im Wesentlichen die Hauptposten.

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