Fleißige Bauhelfer - Vorsicht bei Schwarzarbeit

30.07.2014 | Stand 02.12.2020, 22:24 Uhr

Wer tüchtige Freunde und Familienmitglieder hat, kann beim Bauen ordentlich Geld sparen. Das sind die dabei wichtigsten Spielregeln:

Wer tüchtige Freunde und Familienmitglieder hat, kann beim Bauen ordentlich Geld sparen. Das sind die dabei wichtigsten Spielregeln:

Zu den Kosten für den Grundstückskauf kommen noch Baumaterial- und Handwerkerkosten hinzu. Gerade junge Familien versuchen dies durch ein großes Maß an Eigeninitiative zu kompensieren. Damit lassen sich gut und gerne 15 Prozent der Bausumme einsparen. Diese Eigenleistung rechnen Banken bei der Kreditvergabe mit ein ? als sogenannte Muskelhypothek.

Eigenleistung realistisch einschätzen
Zu Beginn sollte man die eigenen handwerklichen Fähigkeiten und die zur Verfügung stehende Zeit kritisch hinterfragen. Nach Berechnungen des Verbandes privater Bauherren lassen sich beim Bau eines 140 Quadratmeter großen Reihenhauses theoretisch bis zu 25.000 Euro durch Eigenleistung einsparen. Dafür müssten Bauherren aber stolze 850 Stunden schuften. Allein für Maler- und Tapezierarbeiten sind 125 bis 190 Arbeitsstunden nötig. Bei einer einjährigen Bauzeit bedeutet das eine zusätzliche wöchentliche Arbeitsbelastung von über 16 Stunden.

Sobald Familienangehörige oder Bekannte helfen, sollten die Unterstützer innerhalb einer Woche nach Arbeitsbeginn bei der regionalen Bau-Berufsgenossenschaft gemeldet und versichert werden. Andernfalls drohen Bußgelder bis zu 2.500 Euro. Vom gesetzlichen Versicherungsschutz durch die BG Bau ausgenommen sind Bauherren, Ehegatten und Lebenspartner. Für diese Gruppe besteht die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern, doch der Schutz ist teuer. Günstiger ist indes eine private Unfallversicherung.

Ausgenommen von dem gesetzlichen Versicherungsschutz durch die BG BAU sind der Bauherr und sein Ehegatte bzw. Lebenspartner. Sie haben zwar die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. Doch der Schutz der Berufsgenossenschaft ist für den Bauherren oft kostspielig ? preiswerter kann er oft mit einer privaten Unfallversicherung vorsorgen.

Helfer versichern
Richtig teuer kann es für Familien werden, wenn ein Helfer auf der Baustelle zu Schaden kommt. Denn dann können Bauherren in Regress genommen werden und müssen möglicherweise für die Unfallfolgen aufkommen. Versichert sind die Helfer in jedem Fall ? selbst wenn der Bauherr die Anmeldung versäumt. So verurteilte das Bayrische Landessozialgericht 2011 die Bauberufsgenossenschaft, der Witwe eines tödlich verunglückten Malers eine Rente zu zahlen (Az. L 3 U 255/10). Der Maler im Ruhestand hatte seinem Nachbarn dabei geholfen, das Haus zu streichen. Dabei ist er vom Gerüst gestürzt und tödlich verunglückt. Nach Auffassung des Sozialgerichts war die Berufsgenossenschaft in diesem Fall zahlungspflichtig, da die Nachbarschaftshilfe des Malers über eine übliche Gefälligkeit und eine alltägliche Handreichung hinausgegangen war. Der verunglückte Maler hatte in den Augen der Juristen für den Nachbarn umfangreiche Arbeiten von wirtschaftlichem Wert am Haus erbracht.

Die Bauberufsgenossenschaft bietet gegen die finanziellen Risiken eines Bauunfalls einen preiswerten Schutz. Pro Helfer mit 100 Arbeitsstunden kostet die Police derzeit in den neuen Bundesländern 118,80 Euro, in den alten Bundesländern 140,07 Euro (Werte für den Bauzeitraum 2014). Sofern alle Helfer zusammengerechnet nicht länger als 40 Stunden am Haus tätig waren, übernimmt die Unfallkasse der öffentlichen Hand den Unfallschutz.

Hilfe maßvoll entlohnen

Wie sieht es mit der Entlohnung der Helfer aus? Nachbarschaftshilfe für lau ist erlaubt und rechtlich unbedenklich. Es ist völlig in Ordnung, den freiwilligen Helfern eine kleine Belohnung bar auszuzahlen, allerdings nur solange dies nicht in eine Fixvergütung nach geleisteten Stunden ausartet. Denn wer als Bauhelfer oder Handwerker Geld verlangt, muss diesen Nebenverdienst auch dem Finanzamt mitteilen. Bleibt das aus, liegt Schwarzarbeit vor. Eine Behörde des Zolls führt hierzu unangekündigte Baustellenkontrollen durch. Fliegt dann die illegale Beschäftigung auf, müssen nicht nur Steuern und Sozialabgaben nachgezahlt werden, sondern auch eine empfindliche Strafe gleistet werden. Kann der Auftragnehmer nicht dafür aufkommen, trifft es den Bauherren, sofern er vom Fiskus nicht ohnehin schon als wirtschaftlicher Arbeitgeber angesehen wird. Wer Handwerker schwarz beschäftigt, spart möglicherweise ein paar Euro, riskiert aber die Haftungsansprüche, wenn sich diese grobe Schnitzer erlaubt hatten. Fehler von freiwilligen Helfern muss der Bauherr jedoch in jedem Fall aus eigener Tasche zahlen.