Finanzamt - Winterdienst von der Steuer absetzen

15.02.2016 | Stand 02.12.2020, 20:12 Uhr

Viel Schnee gab es dieses Jahr noch nicht. Sollte doch noch der Winter Einzug halten, können Mieter und Vermieter mit einem Winterdienst Steuern sparen.

In diesem Jahr zeigt sich der Winter von seiner milden Seite. Doch was ist zu tun, wenn doch plötzlich die Schneemassen über einen hereinbrechen und die Fortbewegung erschweren. Um öffentliche Wege kümmern sich die Kommunen. Gehwege vor Grundstücken zu räumen, ist aber Sache der Eigentümer bzw. Mieter. So lautet hier die Vorschrift: Werktags müssen Bürgersteige zwischen 7 und 20 Uhr passierbar sein, an Sonn- und Feiertagen gilt ein Zeitfenster von 9 bis 20 Uhr. Bei starkem Schneefall müssen Eigentümer mehrmals schippen.

Schneeschippen und dabei Steuern sparen
Ob aus gesundheitlichen oder praktischen Gründen, Betroffene können auch einen Winterdienst beauftragen, der sie vom Schnee vor der Haustüre befreit. "Viele wissen aber nicht, dass sie einen Teil der Kosten in der Regel absetzen können, auch wenn sie die Immobilie selbst bewohnen oder nur Mieter sind", sagt Robert Dottl, Vorstandsvorsitzender der Lohnsteuerhilfe (Lohi). Der Schlüsselbegriff in der Steuererklärung lautet hier: "haushaltsnahe Dienstleistungen". Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs im März 2014 ist das Finanzamt hier nun deutlich großzügiger. "Dementsprechend erkennt der Fiskus mittlerweile auch die Kosten des Winterdienstes für öffentliche Gehwege an, wenn der Steuerzahler zu deren Räumung als Anlieger verpflichtet ist", so Dottl. Bei sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen können Steuerzahler 20 Prozent der Kosten für den Winterdienst ansetzen. Das bezieht sich aber lediglich auf die Lohnkosten. Maximal segnet der Fiskus 20.000 Euro ab; 20 Prozent davon können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Damit ist eine Ersparnis von bis zu 4.000 Euro möglich. Ganz wichtig: Sie brauchen dafür eine Rechnung, die am besten Lohn- und Materialkosten separat aufschlüsselt, und sollten den Betrag per Überweisung begleichen.

Was gilt für Mieter?
Mieter können selbst dann ihre steuerlichen Belastungen reduzieren, wenn sie haushaltsnahe Dienstleistungen nicht einmal selbst beauftragt haben. Das ist dann der Fall, wenn der der Vermieter die Arbeiten über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegt.

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