Rund 1095 Euro Steuererstattung können Beschäftigte im Schnitt mit ihrer Steuererklärung einheimsen. Für viele ist sogar noch mehr Geld drin.
Lesen Sie auch: ChatGPT im Praxis-Check: Kann Künstliche Intelligenz die Steuererklärung erleichtern?
Nach dem Jahreswechsel steht für die meisten Bürger nun die Steuererklärung für das abgelaufene Jahr an. Viele erwarten eine Rückzahlung und geben deshalb möglichst schnell ab. Manche müssen auch zum ersten Mal die leidigen Formulare ausfüllen.
Die gute Nachricht: Noch nie war die Steuererklärung so einfach auszufüllen. Viele notwendige Daten erhält das Finanzamt mittlerweile automatisch, nur noch wenige Dinge müssen selbst ausgefüllt werden. Mit etwas Zeit sind die Steuerformulare schnell ausgefüllt.
Was kann man von der Steuer absetzen?
Am meisten bringt Arbeitnehmern die Pendlerpauschale oder die neue Tagespauschale für Arbeitstage im Homeoffice. Aber auch an vielen privaten Kosten beteiligt sich das Finanzamt. So gehen gezahlte Kirchensteuern, Spenden oder der Unterhalt für den geschiedenen Ehepartner als Sonderausgaben durch – Ausgaben für Kuren sowie die Unterstützung oder Pflege naher Angehöriger erkennt das Finanzamt als außergewöhnliche Belastungen an. Einen direkten Steuerrabatt gibt es für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt – davon profitieren auch Mieter über die Nebenkostenabrechnung.
Wer muss eine Steuererklärung machen?
Trotz vieler Steuersparchancen stellt sich für viele zunächst die Frage, ob sie überhaupt eine Steuererklärung abgeben müssen. Die meisten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben keine Wahl – sie sind gesetzlich zur Abgabe verpflichtet, weil das Finanzamt bisher unversteuerte Einkünfte vermutet oder die übers Jahr einbehaltenen Steuern auf ihre Einkünfte möglicherweise zu niedrig waren.
Zur Abgabe einer Steuererklärung ist man als Arbeitnehmer verpflichtet, wenn man in 2024 mehrere Jobs mit Steuerklasse VI hatte oder man zusammen mit dem Partner die Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit Faktor hatte. Eine Erklärung einreichen muss man auch, wenn man neben dem Gehalt noch Zusatzverdienste oder Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro erzielt hat.
Selbstständige, Vermieter und Rentner müssen eine andere Betragsgrenze im Blick behalten. Sie haben oft ohnehin keine Wahl – liegt ihr steuerpflichtiger Verdienst über dem Grundfreibetrag (2024: 11.784 Euro für Ledige, 23.568 Euro für Verheiratete) sieht der Fiskus die Steuererklärung als Pflichtaufgabe. Bei Rentnern zählt aber nicht die gesamte gesetzliche Rente als steuerpflichtiges Einkommen. Je nach Jahr des Renteneintritts bleibt ein gewisser Anteil steuerfrei – für Neurentner aus 2024 sind das 17 Prozent der Bruttorente. Faustregel: Für Ruheständler ohne weitere Zusatzeinkünfte greift die Abgabepflicht, wenn die jährliche Bruttorente in 2024 mehr als 16.300/32.600 Euro (ledig/verheiratet) betrug.
Für wen ist eine Steuererklärung freiwillig?
Arbeitnehmer, die in 2024 mit Steuerklasse eins oder vier nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt waren und keinerlei Nebenverdienste oder Lohnersatzleistungen wie Krankengeld und Co erhalten haben, müssen keine Steuererklärung abgeben. Man sollte aber freiwillig abgeben, denn oft winkt eine Steuererstattung.
Kann man die Arbeit selber machen?
Ja, das geht. Eigeninitiative macht besonders für Arbeitnehmer, Rentner und Kapitalanleger mit einfach gelagerten Einkommensverhältnissen Sinn. Bei einer digitalen Abgabe über das Elster-Portal (www.elster.de) sind viele notwendigen Angaben in der Erklärung bereits vorausgefüllt und die wenigen fehlenden Daten – vor allem diejenigen, die die Steuerlast senken – kann man selbst eintragen. Steuerzahler mit komplexeren Einkommensverhältnissen sind mit einem Steuerberater besser dran. Die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein kann eine preiswerte Alternative zum Steuerberater sein.
Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?
Steuerzahler, die für 2024 zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen diese bis zum 31. Juli 2025 beim Finanzamt einreichen. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat bis 30. April 2026 Zeit. Wer die Formulare für 2024 als Arbeitnehmer auf freiwilliger Basis ausfüllen möchte, kann sich dafür bis Ende 2028 Zeit lassen. Tipp: Am 31. Dezember 2025 endet die Abgabefrist für das Jahr 2021 – es wird also Zeit für Arbeitnehmer, ihr Geld zurückzufordern.
bia
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.
Artikel kommentieren