Im Juli steigen die Renten um 4,57 Prozent. Für drei Millionen Rentnerinnen und Rentner gibt es sogar bis zu 12,41 Prozent mehr. Hiervon profitieren (ehemalige) Erwerbsminderungsrentner und viele Witwen und Witwer. Der aktuelle Rentenwert beträgt ab Juli in Deutschland 39,32 Euro. So viel ist nun ein Rentenpunkt wert.
Bislang waren es 37,60 Euro. Entsprechende Rentenanpassungsmitteilungen werden derzeit verschickt. Wer bislang zum Beispiel brutto eine Rente von 1500 Euro erhalten hat, kann ab Juli mit 1568,55 Euro rechnen. Davon gehen im Schnitt noch 11,5 Prozent an die Kranken- und Pflegeversicherung ab.
• Sonderzuschlag Mitte Juli: Die höhere Rente wird meist Ende Juli ausgezahlt. Rund drei Millionen Rentner erhalten jedoch ab Juli zusätzlich einen Rentenzuschlag, der jeweils in der Monatsmitte ausgezahlt wird – und zwar bis November 2025. Sie bekommen die Rente also in zwei Raten. Den Zuschlag gibt es, wenn ein Rentenbezieher vor 2019 Erwerbsminderungsrente erhalten hatte. Dieser wird sozusagen als „Trostpflaster“ dafür gezahlt, dass die Betreffenden (oder deren Hinterbliebene) von Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente in den Jahren 2014 und 2019 nicht profitiert haben. Diese galten nämlich jeweils nur für Neurentner und nicht für die jeweiligen Bestandsrentner. Der Zuschlag beträgt 7,5 Prozent, wenn die Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begann. Bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 gibt es einen Zuschlag von 4,5 Prozent.
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• Beispiel: Ein Altersrentner hat zuvor ab 2013 Erwerbsminderungsrente bezogen. Deshalb kann er mit einer Extrazahlung von 7,5 Prozent rechnen. Hat er bislang eine Rente in Höhe von 1500 Euro erhalten, so steigt diese zunächst auf 1568,55 Euro. Darauf wird dann der Zuschlag berechnet. Dieser beträgt (1568,55 x 7,5 Prozent =) 117,64 Euro. Insgesamt kann er ab Juli mit einem Rentenplus von 186,19 Euro rechnen. Der Zuschlag bleibt – abgesehen von der Rentenerhöhung 2025 – bis November 2025 unverändert. Von da an wird er bei der Rente eingerechnet. Der insgesamt gezahlte Betrag bleibt unverändert.
• Zuschlag auch für Hinterbliebene: Vom Zuschlag profitieren auch Witwen und Witwer, deren verstorbener Ehepartner eine vor 2019 begonnene Erwerbsminderungsrente bezogen hat, sowie viele Witwen und Witwer, deren Ehepartner früh verstorben ist.
• Keine Antragstellung: „Alle Rentnerinnen und Rentner, die Anspruch auf die Verbesserungen haben, erhalten den Zuschlag automatisch. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich“, erklärt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund.
• Witwen- und Witwerrenten: Diese steigen ebenfalls um 4,57 Prozent, ebenso der Einkommensfreibetrag. Witwen und Witwer dürfen künftig neben der Hinterbliebenenrente monatlich ein Nettoeinkommen von 1038 Euro erzielen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
• Tipp: Es gibt über eine halbe Million „Nullrentner“. Das sind Witwer und Witwen, denen die Rente nicht ausgezahlt wird, weil ihr sonstiges Einkommen zuletzt zu hoch war. Steigt die Hinterbliebenenrente – wie dieses Jahr häufig – besonders stark oder sinkt ihr Arbeitseinkommen, so kann die Rente jederzeit wieder aufleben – allerdings nur auf Antrag. Dabei brauchen Betroffene nicht den Anpassungsstichtag „1. Juli“ abzuwarten. Wichtig ist in jedem Fall: Von sich aus wird die Deutsche Rentenversicherung in solchen Fällen in der Regel nicht aktiv. Wer es verpasst hat, der Rentenversicherung rechtzeitig das Sinken seines Einkommens mitzuteilen, kann einen Überprüfungsantrag stellen. Die Rente kann dann für bis zu vier Jahre nachgezahlt werden.
• Rentenpaket II: Wird dieses wie geplant verabschiedet, gibt es für derzeitige und künftige Rentnerinnen und Rentner eine gute Nachricht. Das aktuelle Rentenniveau – im Vergleich zum Lohnniveau – darf bis 2039 nicht unterschritten werden. Eine Rentenlücke gibt es aber heute schon: Zusätzliche private Vorsorge bleibt damit unverzichtbar.
• Finanzamt greift seltener zu: Der steuerliche Grundfreibetrag für Alleinstehende wurde 2024 um 696 Euro auf 11604 Euro erhöht. Ein Plus von 6,4 Prozent. Die Rentenerhöhung liegt mit 4,57 Prozent unter dieser Anstiegsrate. Deshalb fallen nach den Berechnungen des Finanzministeriums rund 244000 Rentner, die bislang vom Finanzamt zur Kasse gebeten wurden, aus der Steuerpflicht heraus. Durch den Sonderzuschlag von 4,5 beziehungsweise 7,5 Prozent rutschen allerdings 114000 Rentner in die Steuerpflicht. Ein kleiner Teil der außerordentlichen Rentenerhöhung geht damit ans Finanzamt.
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