Erstattung für Dezember
Einmalzahlung für Gaskunden: Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick

02.11.2022 | Stand 02.11.2022, 13:32 Uhr

Mit einer Einmalzahlung sollen Verbraucher und kleine Gewerbekunden bei den Gas- und Wärmekosten unterstützt werden. Die Soforthilfe ist für Dezember geplant, am Mittwoch ist sie Thema in Kabinett und Bundestag. −Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Mit einer Einmalzahlung sollen Verbraucher und kleine Gewerbekunden bei den Gas- und Wärmekosten unterstützt werden. Die Soforthilfe ist für Dezember geplant, am Mittwoch ist sie Thema in Kabinett und Bundestag. Wir geben einen Überblick.





Worum geht es?

Um die hohen Energiekosten abzufedern, hat eine von der Regierung eingesetzte Expertenkommission Vorschläge zur Entlastung von Energiekunden erarbeitet. Zum einen soll im kommenden Jahr die Gaspreisbremse eingeführt werden, und zwar nicht erst wie angedacht im März, sondern schon deutlich eher.

Zum anderen ist die Übernahme der Abschlagszahlungen für Dezember durch den Staat vorgesehen. Profitieren sollen Verbraucherinnen und Verbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärme sowie kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von unter 1,5 Millionen Kilowattstunden.

Die Entlastungen haben laut Gesetzesentwurf einen Umfang „im höheren einstelligen Milliardenbereich“ und sollen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds finanziert werden. Die rund 1500 Erdgaslieferanten und Unternehmen der Wärmeversorgung haben ihrerseits einen Anspruch auf Erstattung beim Staat.

Wie funktioniert das bei Letztverbrauchern?

Letztverbrauchende sind all jene, die direkte Verträge mit den Versorgern haben. Sie sollen von der Dezember-Abschlagszahlung befreit werden und automatisch entsprechende Gutschriften erhalten, weil die Versorger das Geld stattdessen direkt vom Staat bekommen.

Die Höhe der Gutschrift soll sich bei Erdgas nach dem Monatsverbrauch im Jahresdurchschnitt sowie dem vereinbarten Preis zum 1. Dezember richten. Hinzu kommt eine „anteilige Entlastung bei den anderen Preiselementen“. So sollen die zum Jahresende teils deutlich gestiegenen Preise mit berücksichtigt werden.

Bei Fernwärme gilt ein vereinfachtes Verfahren: Hier sollen der Betrag der Septemberrechnung und ein „pauschaler Anpassungsfaktor“ herangezogen werden, der die Preissteigerungen bis Dezember beinhaltet.

Wie sieht es bei Mietern und Vermietern aus?

Wenn Mieter die Versorgung über ihre Vermieter regeln, ist ein anderes Verfahren vorgesehen. Dann soll die Dezember-Entlastung mit der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung weitergegeben werden. Das kann allerdings dauern: Denn Vermieter haben ein Jahr Zeit, um die Abrechnung zu erstellen und vorzulegen. Wie hoch die Entlastung für diesen Dezember wirklich ist, erfahren Mieter im ungünstigsten Fall erst im Dezember 2023.

Vermieter und Vermieterinnen sollen laut Gesetzentwurf allerdings dazu verpflichtet werden, schon in diesem Dezember über die geschätzte Gutschrift zu informieren. Die Regierung argumentiert, dass viele Mieterinnen und Mieter noch keine Anpassung der aktuell hohen Preise bekommen haben und auch diese erst im kommenden Jahr droht - dann werde den Bürgerinnen und Bürgern geholfen, wenn sie „besonders intensiv belastet werden“.

Was gilt für die Wirtschaft?

Unternehmen und große Industriekunden ab 1,5 Millionen Kilowattstunden bekommen keine Einmalzahlung. Für sie soll im Gegenzug die Gaspreisbremse bereits ab Januar gelten. Sie ist andernfalls erst ab März vorgesehen - die Einmalzahlung für Verbraucher soll daher eine Brückenlösung sein.

Was ist noch zu beachten?

Die Einmalzahlung muss als geldwerter Vorteil bei der Steuererklärung angegeben werden - allerdings nach den Vorstellungen der Expertenkommission erst ab einem gewissen Jahreseinkommen. Laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck wird die Schwelle voraussichtlich bei 75.000 Euro liegen. Allein durch die erhaltene Zahlung entsteht jedoch noch keine Veranlagungspflicht.

− afp/lha