Ingolstadt
„Keine Veranlassung für Haftverschonung“

Beurlaubter Audi-Chef Stadler bleibt laut Staatsanwaltschaft weiter hinter Gittern

16.07.2018 | Stand 02.12.2020, 16:04 Uhr

Augsburg/Ingolstadt (DK) Eine Freilassung des beurlaubten Audi-Vorstandsvorsitzenden Rupert Stadler aus der Untersuchungshaft erscheint auch diese Woche unwahrscheinlich. „Es gibt für uns keine Veranlassung für eine Haftverschonung“, erklärte Oberstaatsanwalt Stephan Necknig gestern gegenüber unserer Zeitung.

Mit anderen Worten: Eine Verdunklungsgefahr – mit dieser Begründung wurde der 55 Jahre alte Manager am 18. Juni festgenommen  – besteht aus Sicht der Ermittler weiter. Ergänzende Vernehmungen des Beschuldigten seien im Moment nicht geplant, sagte Necknig. 
 
Rupert Stadler sitzt, wie mehrfach berichtet, in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Augsburg-Gablingen ein. Die Staatsanwaltschaft München II wirft ihm Betrug und mittelbare Falschbeurkundung vor, weil er nach Bekanntwerden des Diesel-Skandals in den USA nicht verhindert hat, dass derart manipulierte Autos in Europa weiter auf den Markt kamen. Die Technik hatte dafür gesorgt, dass Grenzwerte für Schadstoffe am Prüfstand eingehalten wurden, während der Ausstoß  im Alltag teils erheblich darüber lag.
 
Offenbar werten beide Seiten – Ermittler wie auch die Verteidigung – derzeit ihre bisher gewonnenen Erkenntnisse aus. Die Dauer der Untersuchungshaft ist grundsätzlich offen, nach sechs Monaten muss aber eine Haftprüfung stattfinden, ob die Gründe für den Freiheitsentzug weiter gelten; danach erfolgt alle drei Monate eine weitere Haftprüfung.
 
Allerdings könnte die Verteidigung jederzeit Haftbeschwerde einlegen, eine solche ist bisher jedoch nicht erfolgt.  „Sollte es dazu kommen, müssten wir eine Stellungnahme abgeben, was einige Tage dauert, dann entscheidet das Gericht, ob der Beschwerde stattgegeben wird“, sagte Oberstaatsanwalt Necknig. Im Moment warte man diesbezüglich ab.