Luxemburg
Fußballstar Neymar gewinnt Markenstreit

14.05.2019 | Stand 02.12.2020, 13:59 Uhr
Hintergrund des Falls vor dem EU-Gericht war eine längere Auseinandersetzung zwischen Neymar und einem Portugiesen. −Foto: Frank Augstein

Der brasilianische Fußballstar Neymar ist weltweit bekannt, jedes Jahr verdient er Millionen. Ein Portugiese hatte versucht, sich die Rechte für eine gleichnamige Marke zu sichern. Die Begründung überzeugte das EU-Gericht nun aber überhaupt nicht.

Der brasilianische Fußballstar Neymar hat nach einem Urteil des EU-Gerichts beste Chancen, künftig die Markenrechte an seinem Namen zu halten.

Die von einem Dritten angemeldete Marke „NEYMAR“ sei nichtig, urteilten die Luxemburger Richter (Rechtssache T-795/17). Gegen das Urteil kann innerhalb von gut zwei Monaten noch beim höherrangigen Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.

Mit Neymar da Silva Santos Júnior - so der volle Name des Fußballprofis von Paris Saint-Germain - ist der teuerste Fußballtransfer der Geschichte verbunden. 2017 wechselte er für etwa 222 Millionen Euro vom FC Barcelona nach Frankreich. Sein Jahreseinkommen wird auf einen hohen zweistelligen Millionenbetrag geschätzt.

Hintergrund des Falls vor dem EU-Gericht war eine längere Auseinandersetzung zwischen Neymar und einem Portugiesen. Dieser hatte sich 2013 die Markenrechte für „NEYMAR“ in der EU für Kleidung, Schuhe und Kopfbedeckungen gesichert. Er gab an, den Namen aus klanglichen Gründen gewählt zu haben und nicht als Bezugnahme auf den Spieler. Er erklärte zudem, nicht gewusst zu haben, dass der Brasilianer damals ein aufstrebender Fußballspieler war. Er sei in Europa noch unbekannt gewesen.

Das EU-Gericht sah dies allerdings anders. Es kam nun zu dem Schluss, dass der Portugiese die Bekanntheit des Fußballers ausnutzen wollte. Die Richter sprechen von einem „Trittbrettfahrer“. Es sei nicht vorstellbar, dass er nichts von der Existenz des Fußballers gewusst habe, als er die Marke anmeldete.

Neymar sei 2013 und davor bereits in Europa bekannt gewesen, in erster Linie wegen seiner Spiele für die brasilianische Nationalmannschaft. Große europäische Fußballvereine seien schon mehrere Jahre vor seinem Wechsel nach Barcelona im Jahr 2013 auf ihn aufmerksam geworden.

Der Portugiese habe sich zudem in der Fußballwelt ausgekannt, erklärten die Luxemburger Richter weiter. Er selbst habe dies eingeräumt. Außerdem habe er gleichzeitig auch die Marke „IKER CASILLAS“ eingetragen - mit dem Namen des spanischen Weltmeister-Torhüters von 2010.

Neymar war 2013 vom brasilianischen FC Santos zum FC Barcelona gewechselt. Mit dem spanischen Verein gewann er 2015 die Champions League. Mit der brasilianischen Nationalmannschaft wurde er bei der Weltmeisterschaft 2014 im eigenen Land Vierter.

Mitteilung des EU-Gerichts

Dokumente des EuGH zum Fall

dpa