Luxemburg
Staubsauger-Hersteller nicht in der Pflicht zu mehr Auskunft

25.07.2018 | Stand 02.12.2020, 16:00 Uhr
Staubsauer in einem Elektromarkt. −Foto: Armin Weigel

Der Stromverbrauch von Staubsaugern wird bei leeren Beuteln ermittelt, kann aber steigen, wenn sich der Beutel füllt. Müssen Hersteller die Verbraucher darüber auf dem Energielabel informieren? Am Mittwoch hat der EuGH entschieden.

Staubsauger-Hersteller müssen Kunden auf dem EU-Energielabel nicht darüber informieren, unter welchen Bedingungen der Stromverbrauch getestet wurde.

Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg (Rechtssache C-632/16).

Hintergrund ist eine Klage des britischen Unternehmens Dyson, das beutellose Staubsauger herstellt. Es hatte der Münchner BSH Hausgeräte - dem Hersteller von Bosch- und Siemens-Staubsaugern - vorgeworfen, beim Siemens-Staubsauger „VSQ8POWER4“ und jedem anderen Modell mit denselben technischen Merkmalen mangelhafte Angaben zum Stromverbrauch zu machen.

Dyson verweist dabei auf Untersuchungen, nach denen der Stromverbrauch mancher Staubsauger steigt, je voller der Beutel wird. Das Energielabel verdeutlicht diese Tatsache Dyson zufolge nicht, und Verbraucher würden so in die Irre geführt.

Die Luxemburger Richter urteilten nun, dass die Verbraucher nach der geltenden europäischen Rechtslage nicht getäuscht werden. Die EU-Verordnung lege Gestaltung und Inhalt des Etiketts genau fest, um den Verbrauchern eine bessere Vergleichbarkeit der Geräte zu bieten. BSH begrüßte die EuGH-Entscheidung. Ein Sprecher von Dyson bezeichnete es als „enttäuschend“, dass Verbraucher weiterhin in die Irre geführt würden.

Das britische Unternehmen kann allerdings noch hoffen. Der EuGH entschied am Mittwoch nicht über die Zweckmäßigkeit der Energie-Kennzeichnung von Staubsaugern an sich. Zu dieser Frage läuft ein weiteres Verfahren am EU-Gericht zwischen Dyson und der Europäischen Kommission.

Verbraucherschützer sehen das EU-Label kritisch. Thomas Engelke vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bezeichnete es gegenüber der Deutschen Presse-Agentur als praxisfern. Er sagte, dass der angegebene Stromverbrauch nicht realistisch sei, da der Beutel meist nicht leer sei. Damit würden die Etiketten ihren Zweck letztlich nicht erfüllen.

Es gibt Hinweise darauf, dass der Stromverbrauch mancher Staubsauger bei vollen Beuteln steigt. Eine Sprecherin der Verbraucherinitiative Hausgeräte+ sagte: „Der Stromverbrauch erhöht sich sicherlich mit vollen Beuteln, wie groß der Unterschied ist, lässt sich jedoch nicht pauschal sagen, da das von vielen Faktoren abhängt, zum Beispiel, was und wie viel aufgesaugt wurde.“

Pressemitteilung EuGH

dpa