Ingolstadt
Beurlaubter Audi-Chef bleibt im Gefängnis

Landgericht München I lehnt Haftbeschwerde von Rupert Stadler ab – Noch heuer Anklageerhebung?

13.08.2018 | Stand 02.12.2020, 15:53 Uhr

München/Ingolstadt (DK) Nun ist es amtlich: Das Landgericht München I hat die Haftbeschwerde des beurlaubten Audi-Vorstandsvorsitzenden Rupert Stadler verworfen, der 55-Jährige bleibt wegen Verdunklungsgefahr weiter hinter Gittern. Das teilte das übergeordnete Oberlandesgericht gestern mit.

„Die Kammer geht in ihrer Entscheidung davon aus, dass gegen den Beschuldigten weiterhin ein dringender Tatverdacht besteht“, steht in der Erklärung. Konkret geht es um den Vorwurf des Betrugs und der Falschbeurkundung beim Vertrieb von Dieselfahrzeugen. Stadler habe trotz Kenntnis der Abgasmanipulationen oder in bewusstem Verschließen davor  zugelassen, dass betroffene Motoren weiter zum Einsatz kommen und in den Verkauf gelangen würden. „Die Kammer macht zudem deutlich, dass auch der Haftgrund der Verdunklungsgefahr fortbesteht. Die Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft wurde daher abgelehnt.“ Stadler soll demnach versucht haben, andere Beteiligte in dem Ermittlungsverfahren zu beeinflussen. Ob sein Münchner Verteidiger das Oberlandesgericht als nächste Instanz anrufen will, ist offen, eine Anfrage bei dem Anwalt  blieb einmal mehr unbeantwortet.
 
Die Staatsanwaltschaft will die Ermittlungen gegen Rupert Stadler nun „mit Hochdruck“ weiterführen.    „Unser Ziel ist eine baldige Anklageerhebung, möglichst bis in vier Monaten, wenn die nächste Haftprüfung ansteht“, lautete die Auskunft.