München
Früherer Audi-Manager Hatz geht gegen seine Untersuchungshaft vor

Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht

22.04.2018 | Stand 02.12.2020, 16:31 Uhr

−Foto: Daniel Maurer (dpa/Archiv)

München (AFP) Der frühere Audi-Manager Wolfgang Hatz, der wegen der Abgasaffäre seit knapp sieben Monaten in Untersuchungshaft sitzt, will nach einem Medienbericht mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht seine Freilassung erreichen.

Das Verfassungsgericht bestätigte auf Anfrage der "Süddeutschen Zeitung" (Montagsausgabe) den Eingang der Beschwerde. "Das Verfahren ist in Bearbeitung, eine Entscheidung aber nicht in den nächsten Tagen zu erwarten", teilte das Gericht demnach mit. Nach Angaben aus Kreisen von Verfahrensbeteiligten mache Hatz in Karlsruhe geltend, sein Anspruch nach Artikel 103 Grundgesetz auf "rechtliches Gehör" bei der Justiz sei verletzt worden. Artikel 103 der Verfassung bedeutet, dass die Justiz Schriftsätze nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern sich auch eingehend damit auseinandersetzen muss. Das soll demnach beim Oberlandesgericht (OLG) München nicht geschehen sein. Das OLG hatte laut Bericht Anfang März auf 13 Seiten das Begehren auf Freilassung von Hatz zurückgewiesen. Zuvor hätten die Verteidiger von Hatz in langen Schriftsätzen erst an das Landgericht München I und dann an das OLG den Vorwurf zurückgewiesen, ihr Mandant sei in die Abgasaffäre verwickelt. Hatz sitzt wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft. Der Motorenexperte von 2001 bis 2009 Leiter der Aggregate-Entwicklung bei Audi gewesen. Audi gehört zum Volkswagen-Konzern. Über VW kam Hatz schließlich in den Porsche-Vorstand. Dort wurde er dann nach Beginn der Abgasaffäre aus unternehmenspolitischen Gründen beurlaubt. Als Hatz bei dem Sportwagenhersteller schließlich ging, erklärte die Porsche AG, es seien "keinerlei Hinweise" auf eine Mitverantwortung von ihm für manipulierte Abgasmessungen bei Dieselfahrzeugen gefunden worden.