Das ändert sich im neuen Jahr: Steuerentlastungen, höhere Renten und EU-Vorgaben

01.01.2015 | Stand 02.12.2020, 20:22 Uhr

Mehr Geld für den Nachwuchs: Im kommenden Jahr steigen das Kindergeld und der Kinderfreibetrag. - Foto: Thinkstock

Ingolstadt (dk) Arbeitnehmer und Familien werden im kommenden Jahr steuerlich geringfügig entlastet. Noch viele andere Änderungen kommen auf Bürger und Firmen 2016 zu – hier die wichtigsten im Überblick.

Grundfreibetrag: Dieser Freibetrag bei der Einkommenssteuer steigt um 180 Euro auf 8652 Euro. Das heißt, es werden bei einem Ledigen erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 8652 Euro im Jahr Steuern fällig. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 17 304 Euro.

 

Steuererklärung: Nichtarbeitnehmer – etwa Rentner oder Vermieter – müssen erst beim Gesamtbetrag der Einkünfte von mehr als 8652 Euro eine Steuererklärung abgeben, 2015 waren es 180 Euro weniger.

 

„Kalte Progression“: Um Mehrbelastungen der Steuerzahler durch das Zusammenspiel von Lohnsteigerungen, höheren Steuersätzen und Preiserhöhungen einzudämmen, werden die Eckwerte des Einkommenssteuertarifs leicht verschoben. Das heißt, der sogenannte Grenzsteuersatz gilt jeweils erst bei einem etwas höheren Einkommen. Das dämpft den Effekt der „kalten Progression“, die Steuerzahler haben unterm Strich etwas mehr Geld in der Tasche.

 

Kinderfreibetrag: Der Freibetrag wird 2016 auf 4608 Euro im Jahr angehoben. Der Kinderfreibetrag steigt um 96 Euro pro Kind, 48 Euro für jeden Elternteil. Er wirkt sich laut Neuem Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) vor allem bei höherem Einkommen steuermindernd aus. Der Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung bleibt unverändert. Die Summe der Freibeträge beträgt damit 2016 pro Kind und Jahr 7248 Euro.

 

Kindergeld: Das Kindergeld wird ab 2016 um weitere 2 Euro je Kind und Monat angehoben. Das Kindergeld für das erste und das zweite Kind beträgt damit monatlich jeweils 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 221 Euro. Vom kommenden Jahr an muss die Steuer-ID des Kindes sowie des Elternteils, der Kindergeld erhält, angegeben werden.

 

Kinderzuschlag: Dieser Zuschlag für Geringverdiener steigt um 20 Euro auf 160 Euro.

 

Unterhalt: Mit Anhebung des Existenzminimums sind auch 180 Euro höherer Unterhalt als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner können laut Steuerzahlerbund bis zu einem Betrag von 13 805 Euro im Jahr als Sonderausgaben abgesetzt werden.

 

Sparer: Freistellungsaufträge sind nach Angaben des Steuerzahlerbundes ab dem 1. Januar 2016 nur noch gültig, wenn die Steuer-Identifikationsnummer des Sparers vorliegt. Laut Verband der Lohnsteuerhilfevereine läuft die Übergangszeit, in der die bei Banken vor 2011 erteilten Freistellungsaufträge ohne Steuer-ID noch weiter galten, Ende 2015 aus.

 

Freibeträge: Erwarten Arbeitnehmer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, können sie beim Finanzamt einen Freibetrag beantragen. Damit wird bereits bei der monatlichen Lohnsteuer ein zu hoher Steuerabzug vermieden. Ab 2016 sind diese Freibeträge zwei Jahre gültig. Bisher mussten sie jährlich neu beantragt werden.

 

Vorsorgeaufwendungen: Vorsorge für das Alter kann steuerlich besser abgesetzt werden. Für die Berücksichtigung der Sonderausgaben gilt nach Darstellung des Steuerzahlerbundes ein Höchstbetrag von 22 767 Euro (2015: 22 172 Euro). 2016 könnten maximal 82 Prozent (2015: 80 Prozent) abgesetzt werden. Das bedeutet, dass Alleinstehende 18 669 Euro, Ehepaare und eingetragene Lebenspartner 37 338 Euro geltend machen können. Bei Arbeitnehmern, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wird allerdings der steuerfreie Arbeitgeberanteil von den Vorsorgeaufwendungen abgezogen.

 

Rente: Der Rentenbeitrag bleibt bei 18,7 Prozent. Die Renten dürften zum 1. Juli 2016 um knapp 4,4 Prozent im Westen und um rund 5 Prozent im Osten steigen. Genau entscheidet sich das im Frühjahr.

 

Rentenbesteuerung: Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt 2016 von 70 auf 72 Prozent. Somit bleiben nur noch 28 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Dieser Anteil gilt für im Jahr 2016 neu hinzukommende Rentnerjahrgänge. Bei Bestandsrenten ändert sich nichts.

 

Gesetzliche Krankenkassen: Auf Arbeitnehmer kommen höhere Kassenbeiträge zu. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die Arbeitnehmer alleine schultern müssen, steigt um 0,2 Punkte auf 1,1 Prozent. Damit erhöht sich der durchschnittliche Gesamtbeitrag auf 15,7 Prozent. Die einzelnen Kassen legen den Zusatzbeitrag selbst fest. Bei der AOK, der Barmer GEK und der Techniker Krankenkasse steigt er um 0,2 Pozentpunkte, bei der DAK sind es sogar 0,6 Prozentpunkte.

 

Sozialabgaben: Gut verdienende Arbeitnehmer müssen etwas höhere Sozialabgaben zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenzen, bis zu denen Sozialbeiträge aufs Gehalt fällig werden, steigt bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von derzeit 4125 Euro auf dann 4237,50 Euro im Monat. Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung soll sie im Westen von 6050 auf 6200 Euro angehoben werden, im Osten von 5200 auf 5400 Euro.
 

Hartz IV: Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von derzeit 399 Euro auf 404 Euro. Leben zwei Erwachsene als Ehepaar oder Partner in einem Haushalt, einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, erhalten sie jeweils 364 statt bisher 360 Euro.

 

Wohngeld: Haushalte mit geringem Einkommen erhalten vom 1. Januar an mehr Mietzuschuss. Während an einen Zwei-Personen-Haushalt mit Wohngeldanspruch im Jahr 2012 noch durchschnittlich 112 Euro pro Monat gezahlt wurden, steigt dieser Betrag jetzt auf durchschnittlich 186 Euro.

 

Kfz-Steuer: Reine Elektrofahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2016 zugelassen werden, werden laut Steuerzahlerbund für fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit.

 

HU-Plakette: Wer nach dem 1. Januar noch eine gelbe Plakette auf dem Kennzeichen hat, hat den Termin zur Hauptuntersuchung verpasst. Ab Januar dürfen nur Braun, Rosa und Grün unterwegs sein, so die Dekra. Eine braune Plakette zeigt an, dass die HU 2016 fällig ist, bei Rosa ist es 2017 so weit, und Grün steht für 2018.

 

Frauenquote in Führungspositionen: Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in den Chefetagen gilt zwar schon seit dem 1. Mai 2015. Doch erst im neuen Jahr müssen mehr als 100 börsennotierte Unternehmen sukzessive die 30-Prozent-Quote bei der Neubesetzung von Aufsichtsratsposten umsetzen.

 

Bafög: Mit Beginn des Schuljahres 2016 beziehungsweise ab dem Wintersemester 2016/17 werden laut Verbraucherzentralen die Bafög-Bedarfssätze um sieben Prozent angehoben: Studierende mit eigener Wohnung könnten dann bis zu 735 Euro monatlich erhalten. Wer noch bei den Eltern wohne, könne maximal 537 Euro Bafög beziehen.

 

Krankenhäuser: Mit der Krankenhausstrukturreform soll es künftig für besonders gute Leistungen bei Operationen und Patientenversorgung Zuschläge geben. Schlechte Leistungen werden mit Abschlägen geahndet. Kliniken, die durch anhaltend schlechte Qualität auffallen, laufen Gefahr, dass einzelne Abteilungen oder sogar das ganze Haus geschlossen werden. Damit sollen Überkapazitäten bei den rund 2000 Krankenhäusern in Deutschland abgebaut werden.

 

Pflege: Mit dem Pflegestärkungsgesetz bekommen Patienten mit Demenz, mit nachlassenden geistigen Fähigkeiten, den gleichen Zugang zu Pflegeleistungen wie körperlich Behinderte. Die bisherigen drei Pflegestufen sollen auf fünf Pflegegrade erweitert werden. Damit kann die Bewertung von Pflegebedürftigkeit individueller gestaltet werden. Da die Umstellungen einige Zeit in Anspruch nehmen, wird das neue Begutachtungsverfahren tatsächlich erst 2017 starten. Dann wird auch der Beitrag zur Pflegeversicherung von 2,35 Prozent auf 2,55 Prozent (2,8 Prozent für Kinderlose) erhöht.

 

Palliativmedizin: Die Versorgung sterbenskranker Menschen wird verbessert. Das Gesetz sieht vor, dass in ländlichen Regionen die „spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ ausgebaut wird. Die finanzielle Ausstattung stationärer Kinder- und Erwachsenenhospize wird verbessert. Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste werden neben den Personalkosten auch Sachkosten wie Fahrten ehrenamtlicher Mitarbeiter berücksichtigt. Kooperationen von Pflegeheimen mit Haus- und Fachärzten zur Versorgung Betroffener sind künftig nicht mehr nur freiwillig, sondern sollen von den Vertragspartnern abgeschlossen werden.

 

Sterbehilfe: Geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland künftig strafbar. Mit der Neuregelung dürfen Vereine oder Einzelpersonen keine Sterbehilfe als Dienstleistung mehr anbieten. Wenn etwa einem unheilbar Krebskranken geschäftsmäßig ein tödliches Medikament zur Verfügung gestellt wird, drohen bis zu drei Jahre Haft. Die prinzipielle Straflosigkeit des Suizids wird nicht infrage gestellt.

 

IBAN: Verbraucher können nur noch bis zum 1. Februar 2016 ihre Kontonummer und Bankleitzahl für Bankgeschäfte nutzen. Ab dann müssen auch Privatpersonen die internationale Kontonummer IBAN verwenden. Sie besteht aus den Buchstaben DE (für Deutschland), einer zweistelligen Prüfziffer sowie der Bankleitzahl (BLZ) und der gewohnten Kontonummer. Wenn diese weniger als zehn Ziffern hat, wird die IBAN zwischen BLZ und alter Kontonummer mit Nullen „aufgefüllt“ – bis die IBAN insgesamt 22 Stellen hat.

 

Porto: Vom 1. Januar 2016 an müssen sich Verbraucher an höhere Briefpreise und neue Briefmarken gewöhnen. Es steigen unter anderem das Porto für den Standardbrief (bis 20 Gramm) von 62 Cent auf 70 Cent und den Maxibrief (bis 1000 Gramm) von 2,40 auf 2,60 Euro. Ein Einschreiben innerhalb Deutschlands und ins Ausland wird künftig 2,50 Euro kosten, statt der bisherigen 2,15 Euro.

 

Strompreise: Viele Netzbetreiber werden nach Angaben der Verbraucherzentrale die Entgelte erhöhen, zudem steigt die Ökostromumlage. Zwar sinken die Preise an der Strombörse in Leipzig, unterm Strich wird Strom aber für viele Haushalte totzdem teurer. DK/dpa/AFP