Falscher Gegner

Von Johannes Greiner

28.11.2018 | Stand 02.12.2020, 15:08 Uhr

Bei aller verständlichen Empörung darüber, wie die Autofahrer mit dem Diesel-Skandal alleingelassen werden: Das Urteil des Münchner Verwaltungsgerichts gegen sechs Besitzer von Diesel-Fahrzeugen mit manipulierten Abgas-Werten war unausweichlich.

Ein Autobesitzer kann eben nicht einfach ignorieren, dass sein Wagen nicht zulassungsfähig ist. Sonst bräuchten wir ja auch keine Kfz-Zulassungsstellen.

Allerdings kann umgekehrt auch ein Autohersteller nicht einfach ignorieren, dass er Autos verkauft hat, die nicht zulassungsfähig sind. Eigentlich. Das Gezerre um Entschädigung für die Diesel-Besitzer, die unwissentlich Autos mit manipulierten Abgas-Werten gekauft hatten, zeigt, dass dieser Gedanke in den Konzernzentralen durchaus nicht so selbstverständlich ist. Das Verwaltungsgericht hat diese Schieflage schon gesehen und die Folgen des Urteils so milde wie nur möglich gestaltet: Erstmal dürfen die unterlegenen Kläger einfach weiterfahren. Bis eine mögliche Berufung entschieden ist, kann es dauern.

Die Münchner Diesel-Fahrer hatten sich einfach nur den falschen Gegner ausgesucht. Zielführender wäre es vermutlich, das nagelneue Instrument der Musterfeststellungsklage zu nutzen und sich der Sammelklage gegen Volkswagen anzuschließen. Trotzdem: Es bleibt ein Skandal, wie schwierig es für Kunden der deutschen Vorzeigeindustrie ist, Entschädigung für ein bewusst fehlerbehaftetes Produkt zu bekommen.