Die Rückkehrer-Frage

Ein Kommentar von Johannes Greiner

19.02.2019 | Stand 02.12.2020, 14:36 Uhr

Donald Trump wird sich auf die Schenkel klopfen vor Freude darüber, wie leicht er die europäische Politik in einen aufgescheuchten Hühnerhaufen verwandeln kann. Es reicht, mal eben per Twitter mit der Freilassung von IS-Kämpfern zu drohen. Von IS-Kämpfern wohlgemerkt, die gar nicht im Gewahrsam der USA sind. Gleichzeitig mahnt er bei den Verbündeten rechtsstaatliche Verantwortung an - als Präsident eines Landes, das sich seit Jahren den juristischen wie menschenrechtlichen Sündenfall Guantanamo leistet.

Nüchtern betrachtet gibt es aber gar keinen Grund für die Aufregung. Selbstverständlich ist die Bundesrepublik zuständig für die Strafverfolgung von deutschen Staatsangehörigen oder Zuwanderern, auch wenn die Straftaten im Ausland passiert sind. Das ist keineswegs Neuland für die Justiz. In Stuttgart stehen zum Beispiel gerade zwei ehemalige Angehörige der syrischen Opposition wegen Foltervorwürfen vor Gericht. Trumps implizierter Vorwurf, die Bundesrepublik würde sich hier vor irgendetwas drücken wollen, geht deshalb einfach ins Leere.

Es ist auch nicht so, dass nun plötzlich eine Invasion fanatisierter IS-Kämpfer droht, wie das der US-Präsident anklingen lässt. Rückkehrer aus den Kriegs- und Krisengebieten dieser Welt von Syrien bis Afghanistan sind seit Jahren ein Risiko für die Sicherheit hierzulande. Das ist eine Herausforderung für die deutsche Justiz, die ja in jedem Einzelfall eine persönliche Schuld nachweisen muss. Und es ist eine aufwendige, teure Angelegenheit für die deutschen Sicherheitsbehörden, die mögliche Gefährder intensiv überwachen müssen.

Die Bundesregierung hat auch schon reagiert. Zum Beispiel kann seit 2015 bereits die Ausreise zur Vorbereitung einer "schweren staatsgefährdenden Gewalttat" als Straftat geahndet werden. Ob die Aberkennung der Staatsbürgerschaft - die allein ein Einreiseverbot begründen würde - eine sinnvolle Ergänzung sein könnte, erscheint freilich zweifelhaft. Da nach deutschem Recht niemand auf diese Weise staatenlos werden darf, wäre die Wirkung vermutlich stark eingeschränkt.

Die Bundesrepublik und ihre europäischen Partner müssen auf die Gefahren, die von möglicherweise gewaltbereiten Rückkehrern aus Kriegsgebieten ausgehen, mit allen rechtsstaatlichen Mitteln reagieren, das steht außer Frage. Aber sie müssen nicht über jedes Stöckchen springen, das ihnen der US-Präsident hinhält.