Frankfurt/Main
Nach „NSU 2.0“- Festnahme: Ermittlungen gehen weiter

05.05.2021 | Stand 14.05.2021, 3:33 Uhr
Die Ermittlungen gehen auch nach der Festnahme im Fall „NSU 2.0“ weiter. −Foto: Paul Zinken/dpa/Aktuell

Viele Hypothesen, viele ungeklärte Fragen: Mit der Festnahme eines Verdächtigen sind die „NSU 2.0“-Ermittlungen noch lange nicht abgeschlossen. Auch die Opfer der Drohungen drängen auf Antworten.

Nach der Festnahme des mutmaßlichen Verfassers der „NSU 2.0“-Drohschreiben sind die Ermittlungen nach Angaben der Frankfurter Staatsanwaltschaft keineswegs abgeschlossen.

„Es gibt weitere offene Fragen“, betonte Albrecht Schreiber, der Leiter der Behörde, bei der Vorstellung der bisherigen Erkenntnisse. Dabei gehe es insbesondere um die Frage, wie der am Montagabend festgenommene 53 Jahre alte Mann aus Berlin sich die Daten mit den Adressen seiner Opfer verschafft habe. Auch ob er eventuell Helfer oder Mittäter gehabt habe, müsse untersucht werden: „Wir sind nicht am Ende.“

Nach „aktuellem Wissenstand“ deute nichts auf die Beteiligung von Polizeibeamten an den Drohschreiben hin, sagte Hanspeter Mener, der im vergangenen Jahr als Sonderermittler die Ermittlungen übernommen hatte. Wie der Mann, der seit mehreren Jahren arbeitslos war und nach eigenen Angaben eine Ausbildung im IT-Bereich habe, an die Adresse der Empfänger der Drohschreiben kam, müsse noch geklärt werden. Die Hypothese gehe von erfolgreichem „social engineering“ des Verdächtigen aus, der sich erfolgreich als Polizist oder Behördenmitarbeiter ausgegeben haben könnte.

„Es gibt keinen Grund für Entwarnung“, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung der Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz, der Linken-Vorsitzenden Janine Wissler, der Kabarettistin Idil Baydar und anderer Frauen, die Adressatinnen der „NSU 2.0.“-Drohschreiben geworden waren. Die Festnahme eines Tatverdächtigen sei erfreulich und ein wichtiger Ermittlungserfolg, versicherten sie. Doch drängende Fragen blieben.

„Es gibt in Deutschland eine militante, bewaffnete und international vernetzte rechte Szene, von der Bedrohung und Gewalt ausgeht“, warnten sie. „Das reflexhafte Gerede von 'Einzeltätern' ist Teil des Problems, denn das erschwert die Aufklärung von Netzwerken und Unterstützungsstrukturen. Einer wird verhaftet, viele andere machen weiter.“

Basay-Yildiz hatte im August 2018 Todesdrohungen gegen sich und ihre Familie erhalten. Das Schreiben war mit „NSU 2.0“ unterzeichnet gewesen. Im Prozess gegen die rechtsextreme Terrorzelle NSU hatte die Juristin als Nebenklagevertreterin Angehörige von Opfern der Mordserie vertreten. Später gingen auch Drohschreiben an andere Politikerinnen und Personen des öffentlichen Lebens.

Nach Angaben des hessischen Innenministeriums gab es insgesamt drei festgestellte Abfragen von hessischen Polizeicomputern im Tatkomplex „NSU 2.0“. Neben einer unerlaubten Abfrage im 1. Polizeirevier in Frankfurt im August 2018 seien noch von zwei unterschiedlichen Revieren in Wiesbaden im Frühjahr 2019 und im Februar des vergangenen Jahres Daten unerlaubt abgefragt worden.

Im März hatte Innenminister Peter Beuth im Landtag von mittlerweile 133 verschickten Drohschreiben berichtet. Davon wurden 115 dem Tatkomplex „NSU 2.0“ zugeschrieben.

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dpa