"Endlich Planungssicherheit"
Rundfunkbeitrag erhöht: Bayern begrüßt Karlsruher Beschluss

05.08.2021 | Stand 15.08.2021, 3:33 Uhr
  −Foto: Soeren Stache/dpa

Die bayerische Staatsregierung hat den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, den Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro zu erhöhen.


Das Gericht habe damit "die besondere Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit und den grundrechtlichen Anspruch auf eine funktionsgerechte Finanzierung klar festgestellt", erklärte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Donnerstag in München. Die Rundfunkanstalten hätten nun endlich Planungssicherheit.

"Bayern bekennt sich zu einem starken und zukunftsfähigen dualen Rundfunksystem", sagte Herrmann. "Das ist unverzichtbar für die politische und gesellschaftliche Teilhabe und den demokratischen Dialog." Dafür brauche es eine vielfältige Medienlandschaft und stabilen Meinungspluralismus - deshalb sei der erste moderate Beitragsanstieg seit dem Jahr 2009 gerechtfertigt. Der entsprechende Beitragsvorschlag zum Finanzbedarf bis 2024 sei angemessen und im Länderkreis ja auch konsentiert gewesen.

Rückwirkend seit 20. Juli

"Die gesellschaftliche Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zeigt sich gerade in der aktuellen Zeit", sagte Herrmann. "In Zeiten von Fakenews, Filterblasen und Verschwörungstheorien gewährleistet er als unabhängige Institution die Versorgung der Gesellschaft mit gut recherchierten und verlässlichen Informationen. Diese vielfaltssichernde Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks braucht eine solide Finanzierung, die wir gewährleisten müssen."

Das Bundesverfassungsgericht hat die Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss rückwirkend seit 20. Juli bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung angeordnet. Das Land Sachsen-Anhalt hatte die Erhöhung um 86 Cent blockiert, die Karlsruher Richter werteten dies als eine Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit. Die Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten Verfassungsbeschwerden eingereicht.

dpa