Die FIFA hat vor Gericht eine Niederlage erlitten - mit womöglich weitreichenden Folgen für den internationalen Profifußball: Bestimmte Transferregeln des Fußball-Weltverbands verstoßen gegen europäisches Recht, zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Freitag.
Der EuGH stellte fest, dass einige Beschränkungen der FIFA hinsichtlich der Möglichkeit eines Spielers, nach einseitiger Vertragsauflösung eine weitere Beschäftigung zu suchen, „geeignet“ seien, „die Freizügigkeit von Berufsfußballspielern zu behindern“.
Die fraglichen Bestimmungen finden sich im FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern (RSTS). „Der Gerichtshof ist der Ansicht, dass alle diese Regeln gegen EU-Recht verstoßen“, heißt es in der Pressemitteilung des EuGH hierzu. „Im vorliegenden Fall scheinen die fraglichen Bestimmungen (...) in mehrerlei Hinsicht über das hinauszugehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist“, begründete der EuGH weiter. Der Volltext des Urteils soll im Verlauf des Freitags veröffentlicht werden.
Fall Lassana Diarra untersucht
Auf Antrag der belgischen Justiz untersuchte der EuGH den Fall Lassana Diarra. Der frühere französische Nationalspieler hatte 2014 seinen Verein Lokomotive Moskau wegen Gehaltskürzungen abrupt verlassen. Lokomotive kündigte den Vertrag mit der Begründung, der Spieler habe Vertragsverletzungen begangen. Der Verein forderte von Diarra außerdem eine Entschädigung von 20 Millionen Euro. Der heute 39-jährige Diarra lehnte ab und forderte seinerseits von Lokomotive eine Entschädigung.
Die FIFA verurteilte ihn schließlich dazu, seinem ehemaligen Verein zehn Millionen Euro zu zahlen. Diese Geldstrafe wurde vom Internationalen Sportgerichtshof bestätigt. Diarra wurde außerdem rückwirkend für 15 Monate gesperrt. Zudem musste jeder zukünftige Verein Diarras ebenfalls eine Strafe zahlen, weshalb der belgische Erstligist Royal Charleroi von einer angedachten Verpflichtung Abstand nahm.
Diarra und seine Anwälte gingen daraufhin juristisch gegen die FIFA vor. 2017 hatte ein belgisches Handelsgericht Diarra bereits in erster Instanz eine Entschädigung in Höhe von 60.001 Euro wegen des ausgefallenen Transfers zugesprochen.
Die Führung der Deutschen Fußball Liga (DFL) teilte in einer Stellungnahme mit, das Urteil betreffe „unmittelbar nur internationale Transfers“. Um jedoch Rechtssicherheit beim Abschluss von Verträgen zu haben und deren Stabilität zu gewährleisten, sei die „FIFA nun angehalten, auf Grundlage der Urteilsbegründung und in Konsultation mit Ligen und Spielergewerkschaften Änderungen an den internationalen Transferregularien zu erarbeiten“.
− sid
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