Gerichtsurteil
18 Monate Freiheitsstrafe für Köln-Fan nach Nizza-Krawallen

07.02.2023 | Stand 07.02.2023, 16:09 Uhr

Fankrawalle - Aufgrund der Fan-Krawalle in Nizza ist ein Kölner Anhänger zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. - Foto: -

Gut vier Monate nach den Krawallen von Nizza ist ein Fan des Fußball-Bundesligisten 1. FC Köln wegen schweren Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.

In ihrer Urteilsbegründung vor dem Amtsgericht Bergisch Gladbach attestierte die Richterin dem geständigen Angeklagten (36) zwar «glaubhafte Reue», äußerte aber Zweifel an dessen Beteuerung, sich «von der Szene gelöst» zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht blieb nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung gefordert hatte. Die langjährige Szenezugehörigkeit und die Vorstrafen des Gerüstbauers aus Bergisch Gladbach wirkten sich negativ auf das Strafmaß aus. Auf diversen vor Gericht gezeigten Videos war der Familienvater, der in den vergangenen 113 Tagen in U-Haft saß, bei einer körperlichen Auseinandersetzung mit einem gegnerischen Fan auf der Tribüne im Stadion von Nizza zu sehen.  

Vor dem Conference-League-Spiel am 8. September 2022 in der südfranzösischen Stadt war es zu schweren Ausschreitungen zwischen Anhängern des 1. FC Köln und des OGC Nizza gekommen. Deshalb hatte die Partie mit einer fast einstündigen Verspätung begonnen. Über 40 Menschen wurden verletzt, darunter neun Polizisten.

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