Die AfD arbeitet weiter an ihrem Opfermythos. Die Partei gegen den Rest der Welt oder der Rest der Welt gegen die Partei. Das ist einerlei. Nun hat das Bundesverfassungsgericht der AfD mal wieder Anlass gegeben, sich bitterlich über das System zu beklagen. Anlass war, dass die Partei in dieser Legislaturperiode aus ihrer Sicht Anspruch auf drei Ausschussvorsitze im Bundestag hätte, ihr diese aber von den anderen Parteien verweigert würden. Die Richter teilten die Haltung der AfD nicht. Sie urteilten, dass es legitim sei, die AfD-Vertreter nicht zu wählen.
Man muss den Richterinnen und...