Wem ein Todesurteil droht, der ist über eine Bewährungsstrafe logischerweise ziemlich erleichtert. Nun ging es zwar vorm Verfassungsgericht gestern nicht um Leben oder Tod – und die CSU war auch nicht Angeklagter, sondern Kläger. Aber das Gefühl der Erleichterung dürfte bei den CSU-Parteigranden ähnlich gewesen sein: Hätte nämlich Karlsruhe das Ampel-Gesetz durchgewunken, es hätte zumindest eine Art politisches Todesurteil für die bundespolitische Eigenständigkeit der Partei sein können.
Das ist vom Tisch. Glücklicherweise – nicht allein der CSU oder der Linken (die ebenfalls geklagt...