Ab Mitternacht
Wegen Ukraine-Krieg: Orban ruft Ausnahmezustand in Ungarn aus

24.05.2022 | Stand 22.09.2023, 22:55 Uhr

Wie Orban am Dienstagabend mitteilte, soll der ab Mitternacht geltende Ausnahmezustand das Land vor den wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine schützen. −Foto: Marton Monus/dpa/Archiv

Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban verhängt wegen des Kriegs in der benachbarten Ukraine den Notstand in seinem Land. Die Regelung tritt am Mittwoch 00.00 Uhr MESZ in Kraft, teilte der rechtsnationale Politiker in einem Video auf seiner Facebook-Seite mit.



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Der Notstand erlaubt es Orban, geltende Gesetze aufzuheben und Zwangsmaßnahmen auf dem Verordnungsweg zu treffen. Die verfassungsrechtliche Grundlage für diese Art von Notstand hatte Orban erst wenige Stunden zuvor im Parlament schaffen lassen. Mit der Zweidrittelmehrheit der rechtsnationalen Fidesz-Partei billigte die Volksvertretung die entsprechende Verfassungsänderung. Demnach kann die Regierung den Notstand ausrufen, wenn ein Nachbarland von einem bewaffneten Konflikt, einem Krieg oder einer humanitären Katastrophe betroffen ist.

Die Ukraine, gegen die Russland seit drei Monaten einen Angriffskrieg führt, ist einer von Ungarns Nachbarn. Orban hat die Aggression Moskaus nur halbherzig verurteilt. Waffenlieferungen an die Ukraine lässt er durch sein Land nicht durch. Nur ein Bruchteil der bisher nach Ungarn gekommenen ukrainischen Flüchtlinge suchte dort auch um Asyl an. In der EU blockiert Orban mit einer Vetodrohung das geplante Öleinfuhr-Embargo gegen Russland.

Corona-Notstand noch bis Ende des Monats



Bis Ende des Monats gilt im Donauland außerdem der Corona-Notstand. Orban hatte ihn Orban zu Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 verhängt, das Parlament hatte ihn seitdem mehrfach verlängert. Der machtbewusste Regierungschef, der seit 2010 amtiert, nutzte ihn auch für Zwecke, die kaum mit der Bewältigung der Gesundheitslage begründbar waren. Dazu zählten Maßnahmen, um oppositionell regierte Gemeinden finanziell zu schädigen oder regierungsnahen Geschäftsleuten Vorteile zu verschaffen.

− dpa