Sollte der Bundestag ein AfD-Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht anstrengen? Die Bevölkerung ist laut Umfrage gespalten, es gibt aber einen vorsichtigen Trend.
Die Bevölkerung ist sich einer Umfrage zufolge uneins, ob beim Bundesverfassungsgericht ein Verbot der AfD beantragt werden sollte. Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten hat einen entsprechenden Antrag erarbeitet. 42 Prozent der für den neuen ARD-Deutschlandtrend Befragten halten die Einleitung eines solchen Verbotsverfahrens für angemessen, 46 Prozent lehnen dies ab. Im Vergleich zum Februar hat sich der Anteil der Befürworter um 5 Prozentpunkte erhöht, der Anteil der ablehnenden Stimmen hingegen um 5 Prozentpunkte verringert.
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Unter den Partei-Anhängern sprechen sich in der von Montag bis Mittwoch durchgeführten Befragung die Anhänger der Grünen mit 69 Prozent und der SPD mit 58 Prozent mehrheitlich für ein Verbotsverfahren der AfD aus. Bei Unions-Anhängern halten sich Ja- und Nein-Voten mit je 46 Prozent die Waage. Bei Anhängern des BSW (55 Prozent) und der AfD (95 Prozent) überwiegt die Ansicht, dass ein solches Verbotsverfahren unangemessen wäre.
Auslöser der erneuten Debatte ist ein Antrag für ein mögliches AfD-Verbot, der von Bundestagsabgeordneten aus SPD, Union, Grünen und Linken unterstützt wird. Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Der AfD müsste in dem Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall.
− dpa
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