Werden Menschen pflegebedürftig, verursacht das schnell enorme Kosten. Reichen die eigene Rente und die Ersparnisse dann nicht mehr zum Leben, springt das Sozialamt ein. Das kann sich unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil des Geldes von den Kindern holen.
Für Pflegebedürftige im Heim sind die selbst zu tragenden Kosten jüngst weiter gestiegen. In Bayern betrug der Eigenanteil zum 1. Juli 2024 für das erste Jahr im Heim 2814 Euro pro Monat. Das ist ein Anstieg um 564 Euro im Vergleich zu Mitte 2023, wie eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen in Hannover ergab.
Die Pflegeversicherung trägt - anders als die Krankenversicherung - nur einen Teil der Kosten. Für Bewohnerinnen und Bewohner im Heim kommen noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen hinzu.
Verdienen die Kinder sehr gut, kann der Sozialhilfeträger Elternunterhalt fordern
Wer im Alter ins Pflegeheim muss, die Kosten aber nicht von der eigenen Rente und den Ersparnissen stemmen kann, bekommt Unterstützung vom Sozialamt. Verdienen allerdings die Kinder des Pflegeheimbewohners sehr gut, können sie vom Sozialhilfeträger an der Finanzierung beteiligt werden. Das Stichwort lautet: Elternunterhalt.
Um dafür infrage zu kommen, ist ein jährliches Bruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro beziehungsweise ein monatliches Nettoeinkommen von mehr als 5.000 Euro erforderlich. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Az.: 2 UF 1201/23 e), auf die die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist.
In dem konkreten Fall erhielt eine psychisch kranke Frau Leistungen vom Sozialhilfeträger von mehr als 60.000 Euro pro Jahr. Vom Sohn der Frau versuchte der Träger Elternunterhalt einzuklagen - ohne Erfolg. Die Begründung: Der Gesetzgeber hatte als Voraussetzung für den Elternunterhalt ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro vorgesehen. Das Gericht sah es als angemessen an, diese Vorgabe auf ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen herunterzurechnen, das sich mit diesem Bruttoeinkommen erzielen lässt - je nach Familienstand und Beschäftigungsart seien das 5.000 bis 5.500 Euro.
Der Sohn lag nach Abzug der gesetzlichen Abgaben und der zusätzlichen Altersvorsorge jedoch darunter: Sein unterhaltsrechtliches Einkommen habe in den Jahren des vom Sozialhilfeträger benannten Zeitraums nicht mehr als 4.475 Euro pro Monat betragen.
Auch Schenkungen können zählen – und auch (Ehe-)Partner können unterhaltspflichtig sein
Auch Schenkungen kann das Sozialamt zurückfordern – bis zu zehn Jahre lang, wie die Zeitschrift „Finanztest“ in der Juni-Ausgabe berichtete. Der Umzug eines Partners ins Pflegeheim kann zudem auch für den anderen Partner eine finanziell empfindliche Einschränkung mit sich bringen. Auch dieser muss sich an den Heimkosten beteiligen. „Das gilt sogar auch für langjährige Paare ohne Trauschein“, so Finanztest.
Kommen Alleinstehende ins Heim, ist zudem bis auf einen kleinen Teil des Vermögens alles aufzubrauchen, bevor Sozialhilfe fließt. Ähnlich sieht es aus, wenn beide Partner im Pflegeheim leben.
Kinderlose zahlen seit Juli 2023 deutlich mehr Pflegeversicherung
Um Defizite in der Pflegeversicherung auszugleichen, wurde im Juli 2023 das Prinzip geändert: Der Pflegebeitrag für größere Familien sank für die Dauer der Erziehungsphase bis zum 25. Geburtstag des jeweiligen Kindes deutlicher – und zwar schrittweise je Kind. Die Mediengruppe Bayern hatte damals durchgerechnet, wie sich das am Gehaltszettel auswirkt.
− dpa
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