Wer nicht mitziehe und sich allen Angeboten verweigere, müsse mit härteren Konsequenzen rechnen, sagt der Bundesarbeitsminister. Die Union begrüßt die Pläne.
Wer sich immer wieder weigert, einen Job anzunehmen, soll künftig für eine gewisse Zeit kein Bürgergeld bekommen. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Arbeitsministerium von Hubertus Heil (SPD) vor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuerst berichtete die „Bild“-Zeitung über die Pläne. Im Kabinett sind sie noch nicht endgültig abgestimmt.
Das Ministerium argumentiert in dem Entwurf, es gebe „einige wenige Beziehende von Bürgergeld“, die Jobangebote beharrlich verweigerten. Der Staat sei aber darauf angewiesen, dass Hilfen nur von denen in Anspruch genommen würden, die sie brauchten. „Die überwältigende Mehrheit der Leistungsbeziehenden weiß, dass Arbeit einen Unterschied macht und arbeitet konstruktiv mit“, sagte Heil der „Bild“. „Klar ist aber auch: Wer dabei nicht mitzieht und sich allen Angeboten verweigert, muss mit härteren Konsequenzen rechnen.“
Verfassungsgericht erlaubt Verschärfung
Der Bürgergeld-Regelsatz von 563 Euro im Monat (für Alleinstehende) soll künftig komplett wegfallen, wenn jemand eine zumutbare Arbeit nicht annimmt - und zwar für einen Zeitraum von bis zu zwei Monaten. Lediglich die Kosten für Unterkunft und Heizung zahlt der Staat weiter, damit die Arbeitslosen nicht obdachlos werden.
Aktuell dürfen die Jobcenter maximal 30 Prozent des Bürgergelds kürzen. Das Bundesverfassungsgericht ließ zuletzt aber eine Verschärfung für Fälle zu, in denen ein Bürgergeld-Empfänger ohne wichtigen Grund ein konkret bestehendes und zumutbares Arbeitsangebot verweigert.
Die Union begrüßte Heils Pläne. „Wer sich aus Bequemlichkeit jedem Job-Angebot verweigert, darf nicht darauf zählen, dass ihn die Solidargemeinschaft dabei auch noch finanziell unterstützt“, sagte der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Stracke (CSU), den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Solidarität ist eben keine Einbahnstraße.“
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