Pandemie-Verträge
Corona: Spahns Ministerium zahlte 90 Millionen Euro für nie gelieferte Beatmungsgeräte

05.10.2024 | Stand 05.10.2024, 7:36 Uhr |

Laut Recherchen soll das Ministerium des ehemaligen Gesundheitsministers Jens Spahn während der Pandemie 90 Millionen Euro für nicht gelieferte Beatmungsgeräte bezahlt haben. − Foto: Michael Kappeler/dpa

In der Corona-Pandemie hat das Bundesgesundheitsministerium unter dem damaligen Minister Jens Spahn (CDU) laut einem Medienbericht 90 Millionen Euro für Beatmungsgeräte bezahlt, die nie ausgeliefert worden sind.

  

Wie die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Samstagsausgaben) unter Berufung auf ihre Recherchen berichten, hatte die Regierung im Frühjahr 2020 bei dem Lübecker Medizintechnik-Hersteller Drägerwerk AG 10.000 Beatmungsgeräte bestellt, das Auftragsvolumen aber bereits wenige Monate später reduziert, weil die Pandemie milder als befürchtet verlief.

Bestellungen nie erfolgt



Seinerzeit hatte das Gesundheitsministerium betont, für die Reduzierung „keine finanziellen oder anderweitigen Zusagen oder Vertragsstrafen“ geleistet zu haben. Nach Informationen der RND-Zeitungen ist das nur die halbe Wahrheit: Demnach wandelte die Regierung den Auftrag an Dräger in eine Option um, die ihr das Recht einräumte, ein Jahr lang Beatmungsgeräte im Wert von 200 Millionen Euro beziehen zu können. Dafür wurde laut Medienbericht eine ungewöhnlich hohe Optionsprämie von 90 Millionen Euro überwiesen, die mit möglichen Bestellungen verrechnet worden wäre.

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Diese Bestellungen aber sind den Recherchen der RND-Zeitungen zufolge nie erfolgt, die 90 Millionen Euro seien von dem Lübecker Familienunternehmen nahezu vollständig als Gewinn verbucht worden. Weder die Drägerwerk AG noch das Gesundheitsministerium wollten sich den Zeitungen gegenüber zu den Details des Geschäfts äußeren und verwiesen auf Vertraulichkeitsvereinbarungen.

Spahn: Keine Angaben, weil Aktenzugang fehle



CDU-Politiker Spahn teilte dem Bericht zufolge auf Anfrage mit, dass die ursprüngliche Auftragsmenge „einvernehmlich und mit entsprechenden Kosteneinsparungen“ reduziert worden sei. Er könne zu weiteren Details aber keine Angaben machen, da ihm seit Amtsübergabe der Aktenzugang fehle.

− afp

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