Letzte Chance
Briefwahl abschicken verpasst: Diese Möglichkeiten gibt es bei der Europawahl dann noch

07.06.2024 | Stand 09.06.2024, 8:51 Uhr |

Trotz verpasster Briefwahl können Bürger auch am Sonntag noch mit ihren Unterlagen im Wahllokal wählen. − Foto: Bernd Weißbrod, dpa

Per Briefwahl konnte bereits einige Wochen vor der Europawahl bequem von zu Hause aus gewählt werden. Was aber, wenn man vergessen hat, die ausgefüllten Briefwahlunterlagen rechtzeitig zurückzuschicken? Auch dann gibt es noch Möglichkeiten, seine Stimme bei der Europawahl abzugeben.



Wer am Sonntag keine Zeit hat, ins Wahllokal zu gehen, konnte seine Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, 18 Uhr, persönlich im Wahlbüro seiner Heimatgemeinde abholen - und dort auch gleich ausgefüllt wieder abgeben. Denn per Post werden die Wahlunterlagen, die erst nach der letzten Briefkastenleerung am Freitag eingeworfen werden, nicht mehr rechtzeitig zugestellt.

Falls man trotz beantragter Briefwahlunterlagen diese Frist verpasst hat, kann man die Unterlagen noch bis Sonntag, 18 Uhr, selbst beim Wahlamt abgeben. Die Adresse des jeweiligen Wahlamtes steht auf den zugestellten Briefwahlunterlagen. Unterlagen, die am Sonntag nach 18 Uhr eingehen, werden nicht mehr gezählt, heißt es auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales.

Auch im Wahllokal kann noch gewählt werden



Mit den Briefwahlunterlagen kann man aber auch noch am Sonntag im örtlichen Wahllokal wählen. Dazu muss einfach der zugesandte Wahlschein zusammen mit einem Ausweisdokument im Wahllokal vorgezeigt werden. Doppelt wählen geht allerdings nicht: Sollte man die Briefwahl beantragt haben, wird dies im Wählerverzeichnis vermerkt und man bekommt im Wahllokal keinen neuen Stimmzettel ausgehändigt. Wer also Briefwahl beantragt, aber noch keine Unterlagen erhalten hat und sich deshalb noch nicht bei der Gemeinde gemeldet hat, kann bei der Europawahl nicht mehr wählen.

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In bestimmten Ausnahmefällen ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen aber auch noch bis Sonntag, 15 Uhr, möglich. Das Bayerische Staatsministerium für Digitales nennt hier unter anderem nachgewiesene plötzliche Erkrankungen oder unzumutbare Schwierigkeiten beim Aufsuchen des Wahllokals als Gründe. In diesem Fall kann die betroffene Person eine andere Person per Vollmacht zur Beantragung und Abholung der Wahlunterlagen beauftragen. Der ausgefüllte Stimmzettel muss dann bis 18 Uhr im Wahlamt abgegeben werden, damit die Stimme ausgezählt werden kann.

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