Passagierflug
Abschuss von MH17 über Ostukraine: Urteil im November

15.08.2022 | Stand 16.08.2022, 8:39 Uhr

Flug MH17 - Die aus Trümmern wieder zusammen gesetzte Boeing 777 der Malaysia Airlines, die als Flug MH17 über der Ukraine abgeschossen wurde. - Foto: Peter Dejong/AP/dpa

Alle 298 Menschen an Bord wurden getötet, die meisten von ihnen waren Niederländer. Am 17. November soll nun das Urteil fallen - vier damals hochrangige prorussische Separatisten sind angeklagt.

Mehr als acht Jahre nach dem Abschuss des Passagierfluges MH17 mit 298 Toten über der Ostukraine soll am 17. November das Urteil gegen die vier mutmaßlichen Hauptverantwortlichen verkünden. Das teilte das zuständige niederländische Strafgericht in Den Haag mit.

Vier damals hochrangige prorussische Separatisten sind der Anklage zufolge verantwortlich, dass die Maschine der Malaysia Airlines am 17. Juli 2014 auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur mit einer russischen Luftabwehrrakete vom Typ Buk abgeschossen wurde.

Alle 298 Menschen an Bord wurden getötet, die meisten von ihnen waren Niederländer. Daher findet der Prozess auch in diesem Land statt. Der Prozess hatte im März 2020 begonnen. Er wurde in Abwesenheit der Angeklagten geführt.

Die Anklage hat lebenslange Haft gefordert. Die Angeklagten befinden sich vermutlich in Russland, das eine Auslieferung ablehnt. Moskau hat jegliche Mitverantwortung zurückgewiesen und die Ukraine beschuldigt.

Jahrelang sammelte ein internationales Expertenteam Beweise, darunter Fotos, Satelliten-Aufnahmen, abgehörte Telefongespräche und Funkverkehr. Auf dieser Grundlage wurden drei Russen und ein Ukrainer angeklagt. Sie sollen der Anklage zufolge für die Beschaffung, den Transport und den Einsatz der Luftabwehrrakete verantwortlich sein.

Einzig Oleg Pulatov, damals stellvertretender Geheimdienst-Chef der Separatisten, hatte sich vor Gericht vertreten lassen. Er wies in einer Videobotschaft vor Gericht jegliche Schuld zurück. Die Verteidigung kritisierte die Anklage als einseitig und erklärte, dass die Beweise für den Einsatz der Buk-Rakete und die Schuld ihres Mandanten nicht ausreichten.

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