Berlin
Kein Grund zur Panik

Kindergeld wird zunächst noch ohne Vorlage der Steuer-Identifikationsnummer gezahlt – Datenabgleich soll Missbrauch verhindern

12.11.2015 | Stand 02.12.2020, 20:33 Uhr

Berlin (DK) Eltern, aufgepasst! Ab dem 1. Januar 2016 gibt es das staatliche Kindergeld grundsätzlich nur noch, wenn bei der Familienkasse die Steueridentifikationsnummer des Kindes vorliegt. Grund zur Panik besteht allerdings nicht: Erst einmal wird das Kindergeld weitergezahlt, unabhängig davon, ob die elfstellige Nummer bereits vorliegt oder nicht.

„Durch ein automatisches Meldeabgleichsverfahren liegen den örtlichen Familienkassen bereits ein Großteil der Steueridentifikationsnummern vor“, erklärte die Bundesagentur für Arbeit, die verwaltungstechnisch für die Auszahlung des Kindergeldes zuständig ist. Die Botschaft: Niemand muss zum jetzigen Zeitpunkt aktiv werden und sich an die Familienkasse wenden. Sollte die Identifikationsnummer noch nicht vorliegen, würden Kindergeldberechtigte im Laufe des Jahres 2016 von ihrer zuständigen Familienkasse kontaktiert. „Kindergeld wird auch ohne Vorliegen der Steueridentifikationsnummer fortgezahlt“, so gestern die Klarstellung der Nürnberger Behörde.

Um die Änderung hatte es zuletzt jede Menge Irritationen gegeben: Bei Familienkassen und Bundesagentur meldeten sich besorgte Eltern – alle mit der Angst, dass ihnen womöglich das Kindergeld gekürzt werden könnte. Mit der Neuregelung soll sichergestellt werden, dass Kindergeld für jedes Kind nur einmal ausgezahlt wird. Die war als Reaktion auf die Debatte über Armutszuwanderung aus Rumänien und Bulgarien nach Deutschland auf den Weg gebracht worden.

„Die Änderungen, die wir im Rahmen der Novelle zum Freizügigkeitsgesetz vorgesehen haben, umfassen eine Reihe von Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch“, erklärte Stephan Mayer (CSU), innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, gestern im Gespräch mit unserer Berliner Redaktion. „Durch Datenabgleiche der Familienkassen kann so eine irrtümliche oder betrügerische Doppelzahlung vermieden werden.“

Das staatliche Kindergeld steigt zum 1. Januar 2016 um zwei Euro auf monatlich 190 Euro für das erste und zweite Kind, auf 196 Euro für das dritte und auf 221 Euro ab dem vierten Kind. „Bei Neuanträgen für Kindergeld ist die Angabe der Steueridentifikationsnummer auf dem Antragsformular ab dem 1.1.2016 zwingend erforderlich“, erklärte Ilona Mirtschin, Sprecherin der Bundeagentur für Arbeit, unserer Berliner Redaktion. Sollte dies nicht geschehen, würden Anträge auf Kindergeld nicht bearbeitet, solange die fehlende Nummer nicht nachgereicht wird.

Wo findet sich die Steuer-Identifikationsnummer? Das Bundeszentralamt für Steuern teilt die Nummer in der Regel bereits wenige Tage nach der Geburt des Kindes mit – per Post. Die ID bleibt lebenslang gültig. Wer sie verlegt hat, kann sie über die Homepage der Behörde anfordern, muss dabei aber mit sechs Wochen Bearbeitungszeit rechnen. Bei laufenden Kindergeldzahlungen müssen Eltern darauf achten, ob die Familienkasse um Zusendung der Steuer-ID bittet. Wenn nicht, hat sie die Nummer bereits in ihrem Bestand und alles ist in Ordnung.

Eltern, die sich trotz Aufforderung nicht kümmern und die Nummer nicht einreichen, müssen damit rechnen, dass das Kindergeld ausgesetzt wird und sie es für die versäumten Monate seit Jahresbeginn 2016 sogar zurückzahlen müssen. Sobald die Nummer vorliegt, soll das Kindergeld in den meisten Fällen auch rückwirkend gezahlt werden können, also auch für die ausgesetzten Monate, heißt es beim Bundeszentralamt für Steuern.

Ausführliche Informationen unter http://tinyurl.com/nlqgavq" href="http://tinyurl.com/nlqgavq" %>