Sexuelle Gewalt
Babysitter und «Monster»: Missbrauchsprozess Wermelskirchen

07.12.2022 | Stand 07.12.2022, 13:31 Uhr

Prozessauftakt im Missbrauchskomplex Wermelskirchen - Der Angeklagte im Missbrauchskomplex Wermelskirchen hält sich im Gerichtssaal eine Mappe vor das Gesicht. - Foto: Oliver Berg/dpa

Ein 45-Jähriger soll über Jahre hinweg Kinder sexuell missbraucht haben - indem er sich unter anderem bei Eltern als Babysitter empfahl. Der Beginn des Prozesses macht die monströsen Vorwürfe greifbar.

Es ist ein trüber Wintertag in Köln, als im Saal 7 des Landgerichts ein Prozess beginnt, der so schnell nicht enden wird. Die Staatsanwaltschaft fängt an, die Anklage in jenem Verfahren vorzulesen, das als «Missbrauchsfall Wermelskirchen» bekannt geworden ist.

Und das dauert, rund zwei Stunden, in denen das Unbehagen im Raum immer greifbarer wird. Es sind grauenvolle Missbrauchstaten in mannigfaltiger Ausprägung - an Kindern, die zum Teil nur wenige Monate alt gewesen sein sollen. Ein Dokument des Schreckens.

Zur Last gelegt werden all diese Taten einem Mann: Einem 45-Jährigen aus Wermelskirchen, gegen den nun der Prozess beginnt. Den Saal betritt er mit einem mintgrünen Ordner vor dem Gesicht, um es vor Fotografen zu verbergen. Später, nachdem er in gerader Sitzhaltung dem Vortrag der Staatsanwaltschaft zugehört hat, gesteht er allerdings alles. «Die soeben verlesene Anklage wird von dem Angeklagten vollständig eingeräumt», erklärt sein Verteidiger.

Vorwurf von 120 Taten

Dem Mann - im Prozess gibt er an, verheiratet zu sein - werden insgesamt mehr als 120 Taten vorgeworfen. Bei einem Großteil soll er immer wieder Kinder schwer missbraucht und seine Taten auf Video festgehalten haben. Andere Vorwürfe drehen sich unter anderem um Beihilfe zu Missbrauch oder auch um kinderpornografische Schriften. Das Gericht spricht vorab von 13 Kindern, an denen er selbst Taten begangen haben soll. Die Vorwürfe reichen von 2005 bis 2019.

Dabei zieht sich seine Masche wie ein roter Faden durch die Anklage: Opfer soll der 45-Jährige unter anderem gefunden haben, indem er sich als Babysitter anbot. Der Kontakt zu den Eltern sei online hergestellt worden. Was während der Verhandlung ebenfalls deutlich wird, ist, dass mehrere Opfer Behinderungen gehabt haben sollen. Die Vorwürfe würden aus dem «üblichen hier verhandelten Maß deutlich hervorragen», formuliert Gerichtssprecher Jan Orth, selbst erfahrener Richter, auf die Frage nach einer Einordnung.

Gezielt Schlafmittel verabreicht

In der Anklage findet sich etwa der Vorwurf, dass der 45-Jährige gezielt Schlafmittel verabreicht haben soll, um die Kinder zu missbrauchen. Auch von einem «Reizstromgerät» ist die Rede. Und immer wieder Eindringen in die Körper, aufgenommen auf Video, oft im Schlaf. Hinzu kommen Fälle, in denen er mit anderen Missbrauchstätern über Video Kontakt gehalten und diese zu Taten animiert haben soll. Etwa soll er Verbindung zu einem Mann gehalten haben, der unter anderem als Kindertagespfleger arbeitete und Kinder missbrauchte. Dem Angeklagten habe er dann Aufnahmen geschickt.

Polizisten hatten den 45-Jährigen im vergangenen Dezember festgenommen und gewaltiges Datenmaterial sichergestellt. Die Festnahme führte zu einer Vielzahl weiterer Ermittlungsverfahren gegen andere Beschuldigte. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sind es mittlerweile mehr als 130.

Der Fall steht daher in der Wahrnehmung in einer Reihe mit anderen großen Missbrauchskomplexen der vergangenen Jahre - etwa mit Lügde, Bergisch Gladbach und Münster. Sogar personell gibt er Überschneidungen: Richter Christoph Kaufmann, der schon die Verhandlung gegen einen zentralen Täter im Komplex Bergisch Gladbach führte, ist nun auch für Wermelskirchen zuständig.

Kein Wort, um die Taten adäquat zu beschreiben

Das aktuelle Verfahren gehöre gleichwohl «mit zu dem Schlimmsten», was sie je gesehen habe, sagt Anwältin Monika Müller-Laschet, die als Opfervertreterin dabei ist. «Wie so etwas möglich sein kann? Da muss ich ihnen ganz ehrlich sagen: Habe ich keine Antwort drauf», sagt sie. Ihr falle kein Wort ein, um die Taten adäquat zu beschreiben.

«Der Mann hat einfach ausgenutzt, dass man auf der Suche nach einer Betreuung für ein Kind war», sagt Anwältin Sandra Buhr, die eine Mutter vertritt. Er habe sogar mit Erfahrung geworben. Die Situation sei belastend. «Man gibt das Kind vermeintlich in gute Hände ab und macht sich einen netten Abend», sagt sie. «Und erfährt dann Jahre später, dass im Rahmen der Betreuung das Kind missbraucht wurde.»

Ziel seines Mandanten sei nun, die «für alle Verfahrensbeteiligten nicht einfache Beweisaufnahme» möglichst abzukürzen, verspricht sein Anwalt. Für Fragen stehe er zur Verfügung. Zudem sie geplant, den Opfern «kurzfristig» Schmerzensgeld zu zahlen.

Ein Besonderheit des Falls sei, dass sein Mandant in einer «blinden Datensammelwut» Unmengen Kinderpornografie gehortet und seine eignen Taten archiviert und dokumentiert habe. Ohne diese Daten und das umfassende Geständnis wären viele Fälle nie «aufgefallen», sagt sein Anwalt. Das mache die Taten nicht besser - aber es müsse in die Gewichtung einfließen.

Vereinzelt sei sein Mandant auch als «Monster» bezeichnet worden, sagt der Anwalt zum Schluss. Wenn man die Anklage gehört habe, sei diese Bezeichnung «vielleicht gar nicht so falsch».

Das Gericht sollte aber auch heutiges Verhalten betrachten. «Wir gehen davon aus, dass man dann zu der Überzeugung kommt, dass hier heute eine andere Persönlichkeit sitzt. Die jedenfalls heute nicht mehr das Monster ist, das alle fürchten müssen.»

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