Betrug und Datenklau
Nach Online-Abzocke: Wie bekommen Geschädigte ihr Geld zurück?

18.03.2022 | Stand 23.09.2023, 2:19 Uhr

Foto: Arne Dedert/dpa

Von Karen Hanne

Die Maschen, mit denen Kriminelle versuchen, Bürgerinnen und Bürgern Geld aus der Tasche zu ziehen, sind vielseitig.

Von Fake-Shops und Identitätsdiebstahl bis hin zu Telefon- und E-Mail-Betrugsversuchen: Viele Tricks sind bereits bekannt und die Betroffenen können reagieren, bevor ein finanzieller Schaden entsteht. Aber was tun, wenn der Druck doch einmal zu groß war, oder das Angebot eigentlich authentisch erschien?



In jedem Fall empfehlen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), der Bundesverband deutscher Banken (BDB), die Polizei und der Verbraucherschutz, den Vorgang zur Anzeige zu bringen. „Geben Verbraucher das Geld freiwillig heraus beziehungsweise überweisen es an ein ausländisches Konto, zum Beispiel im Falle des sogenannten Enkeltricks, so sollte umgehend die Polizei eingeschaltet werden“, erklärt Simone Bueb von der Verbraucherzentrale Bayern. Dies gelte auch in anderen Fällen, in denen beispielsweise die Kontodaten der Verbraucher erschlichen wurden. „Dann bleibt Ihnen die Möglichkeit, auf Erstattung des Betrages zu klagen“, sagt Tanja Beller vom BDB.

Fake-Shop: Ware bezahlt, aber nie erhalten

Fake-Shops bieten oft Artikel zu attraktiven Preisen an, nicht selten erscheinen sie seriös – durch gefälschte Kunden-Bewertungen oder Zertifikat-Logos, die allerdings keinen hinterlegten Link beinhalten.

Wer mit Überweisung, Kreditkarte oder Internet-Bezahlanbieter bezahlt, hat dennoch eine Chance, sein Geld zurückzubekommen, sofern der Betrug schnell auffällt. „Dies sollte immer mit der ausführenden Bank oder mit dem Kreditkartenunternehmen direkt geklärt werden“, sagt Bueb von der Verbraucherzentrale.

Bei der Zahlung per Kreditkarte und Lastschriftverfahren gebe es die besten Chancen, den Vorgang rückgängig zu machen, anders als bei einer Überweisung. „Eine Überweisung lässt sich meist nicht zurückrufen“, so die Information des BSI. Eine generelle Rückrufmöglichkeit gibt es laut BDB nicht, allerdings kann der Auftrag möglicherweise noch gestoppt werden, wenn Geschädigter und Bank schnell reagieren.

Anders sieht dies bei Zahlungsarten wie dem Lastschriftverfahren aus. Die Rückerstattung der Zahlung sei da nach Angaben des BSI noch bis zu acht Wochen nach Einzug möglich. Tanja Beller vom BDB erklärt: „Bei einer Lastschrift können Sie der Abbuchung widersprechen. Die reguläre Frist hierfür beträgt acht Wochen. Wenn Sie die Zahlung nicht autorisiert haben sollten, können Sie die Erstattung innerhalb von 13 Monaten verlangen.“

Auch bei Kreditkarten sei eine Rückbuchung von betrügerischen Transaktionen leichter möglich. Allgemein sind Bezahlungen mit Kreditkarte zwar endgültig, aber: „Von Ihnen nicht veranlasste Kreditkartenzahlungen können Sie binnen einer Frist von 13 Monaten stornieren lassen“, so die Sprecherin des BDB.

Bei Internet-Bezahlanbietern gibt es häufig einen Käuferschutz, beispielsweise bei PayPal. Dieser greift, wenn bestellte Waren nicht ankommen, oder wenn der Account geknackt und missbraucht wurde. Aber Vorsicht: Der Schutz greift nicht, wenn beispielsweise per PayPal Geld an „Freunde“ gesendet wird.

Identitätsdiebstahl

„Wurden Ihre persönlichen Daten im Internet abgefischt, kann der Täter oder die Täterin in Ihrem Namen online nahezu alle Geschäfte abwickeln“, erklärt Meike Steinle von der Polizeilichen Kriminalprävention. Das heißt, der Identitäts-Dieb kann Geld überweisen oder Online-Einkäufe tätigen.

Sollte es zum Identitätsdiebstahl kommen, gibt es trotzdem Lösungen. Beim Missbrauch von Kreditkarten-Daten besteht die Möglichkeit, mit dem entsprechenden Anbieter Kontakt aufzunehmen, die Karte zu sperren und das Geld zurück zu erhalten, so Simone Bueb, Referentin der Verbraucherzentrale.

Sollten auf einmal Rechnungen per Post kommen für Waren, die der Geschädigte gar nicht bestellt hat, gilt laut Verbraucherzentrale: „Grundsätzlich muss ich keinerlei Rechnungen von Verträgen, die ich nicht geschlossen habe, zahlen.“ Wichtig sei dann aber, den Diebstahl der Daten auch nachweisen zu können. Im Zweifel kann die Polizei weiterhelfen.

Die Polizeiliche Kriminalprävention empfiehlt außerdem, in regelmäßigen Abständen den Kontostand und Kontobewegungen zu kontrollieren. „So können Sie schnell reagieren, falls ungewollte Aktionen stattgefunden haben.“

Vorsicht ist besser als Nachsicht

In jedem Fall ist der gewissenhafte Umgang mit Passwörtern und persönlichen Daten der beste Schutz. Bei Online-Einkäufen ist die sicherste Zahlungsweise der Kauf auf Rechnung, denn dann können bestellte Waren auch erst dann bezahlt werden, wenn sie da sind.

Ist der Kauf auf Rechnung nicht möglich, bieten die Zahlung per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren die besten Chancen, im Falle des Betrugs den Betrag wieder zurückbuchen zu können.

Bei der Zahlung per Überweisung ist Vorsicht geboten: Im schlimmsten Fall ist das Geld dann weg.

DK