München
Ein Bärenschädel per Luftpost

20.07.2018 | Stand 02.12.2020, 16:02 Uhr
Der sichergestellte Bärenschädel im Münchner Zollamt. −Foto: Zoll

Braunbären sind eine geschützte Tierart. Das bedeutet, dass man sie - auch in Teilen - nicht einfach ein- oder ausführen darf. Wer es doch tut, dem drohen Strafen.

Zöllner haben am Münchner Flughafen den präparierten Schädel eines Braunbären beschlagnahmt. Das Paket mit dem Schädel sollte von Kanada per Luftpost an eine Privatperson in Bulgarien versandt werden, wie das Münchner Zollamt mitteilte.

Demnach war der Schädel als Dekorationsstück angemeldet worden, jedoch fehlten die gesetzlich notwendigen Dokumente für die Einfuhr in die Europäische Union. Braunbären sind nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen eine geschützte Tierart. Verstöße gegen die Bestimmungen können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro oder mit Haftstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Braunbär im Washingtoner Artenschutzübereinkommen

dpa