Berlin
Drogenbeauftragte für einheitliche Cannabis-Besitzgrenzen

10.10.2020 | Stand 02.12.2020, 10:23 Uhr
Bislang gibt es in den Bundesländern keine einheitlichen Cannabis-Besitzgrenzen, bei denen von einer Strafverfolgung abgesehen werden kann. −Foto: Oliver Berg/dpa

Drogenbeauftragte Ludwig lehnt eine Legalisierung von Cannabis vehement ab. Auch bei der Strafverfolgung fährt sie eine harte Linie. Von den unterschiedlichen Besitzgrenzen in den Ländern hält sie nicht viel.

Eine Lockerung der Strafverfolgung von Cannabis-Delikten wird es nach den Worten der Drogenbeauftragten der Bundesregierung vorerst nicht geben.

„Ich wäre ja zunächst einmal schon froh, wenn die Bundesländer einheitliche Besitzgrenzen hätten, bei der von einer Strafverfolgung abgesehen werden kann“ sagte Daniela Ludwig der „Augsburger Allgemeinen“. Die Mehrheit habe sechs Gramm, Berlin 15 Gramm. Sie sei für sechs Gramm.

„Ich habe außerdem Sympathie dafür, Erstdelinquenten, die mit einer kleinen Menge Cannabis erwischt werden, nicht mit der Strafrechtskeule zu kommen“, so die CSU-Politikerin weiter. Die meisten Verfahren würden sowieso eingestellt. „Es wäre sinnvoller, dies als Ordnungswidrigkeit zu behandeln und ein Bußgeld zu verhängen. Man könnte dann noch sagen, du kannst dir das Bußgeld sparen, wenn du in eine verpflichtende Beratung gehst. Wenn wir viele Konsumenten vom Konsum wieder wegbringen wollen, ergibt das Sinn.“

Auf die Frage, ob Union und SPD das bis zur Bundestagswahl 2021 noch anpackten, sagte Ludwig, dies werde in dieser Legislaturperiode nichts mehr. Eine generelle Freigabe von Hanf lehnt sie vehement ab. „Dazu ist es zu gefährlich. Die Wirkstoffkonzentration ist heute viel höher als früher.“

Die Drogenbeauftragte will in den nächsten Monaten verstärkt gegen die Kokainwelle vorgehen. Sie kündigte für das erste Quartal 2021 eine Studie darüber an, wer Kokain nehme. Danach sollen konkrete Präventionsangebote entwickelt werden.

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dpa