Landesdatenschutzbeauftragter stellt Strafantrag gegen Google

15.06.2010 | Stand 03.12.2020, 3:56 Uhr
Google Street View −Foto: oh

Mainz (dk) Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte hat bei allen acht Staatsanwaltschaften des Landes Strafantrag gegen die Verantwortlichen der Firma Google in den USA und in Deutschland gestellt. Grund dafür ist die Tatsache, dass Google Daten aus der Nutzung von Funknetzen rheinland-pfälzischer Bürger rechtswidrig erfasst hat.

Beauftragte von Google haben in Rheinland-Pfalz im Verlauf der Jahre 2008 bis 2010 Städte und Gemeinden befahren und Fotos der Straßenzüge und der öffentlichen Plätze gefertigt. Alle für Google Street View im Einsatz befindlichen Fahrzeuge waren aber außerdem mit technischen Geräten zur Kartografierung von WLAN-Netzen ausgerüstet. Bei dieser WLAN-Erhebung seien auch Inhaltsdaten aufgefangen worden, heißt es in einer Pressemitteilung des rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragten. Zwar sei dies für die betroffenen Funknetze nicht kontinuierlich erfolgt, sondern aufgrund der Tatsache, dass fünf Mal in der Sekunde der Funkkanal gewechselt wurde, lediglich fragmentarisch. Angesichts der hohen Bandbreite aktueller Funknetze handle es sich jedoch um Fragmente von nennenswerter Größe.

Google selbst hat in öffentlichen Erklärungen den Sachverhalt eingeräumt. Damit sind nach Auffassung des Landesdatenschutzbeauftragten in allen Städten und vielen Gemeinden des Landes Rheinland-Pfalz Straftaten begangen worden. Nach seiner Auffassung liegen Straftaten gemäß Paragraph 44 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz, Paragraph 202 b Strafgesetzbuch und Paragraph 148 Abs. 1 in Verbindung mit Paragraph 89 Telekommunikationsgesetz vor. Auch wenn Google seit dem 6. Mai 2010 diese Datenerhebung gestoppt habe, seien die begangenen Rechtsverstöße als erheblich zu bezeichnen und deshalb auch zu ahnden. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hat die Rechtslage für seinen Bereich in entsprechender Weise beurteilt und deshalb in Hamburg ebenfalls Strafantrag gestellt.