Google hält Daten zurück

27.05.2010 | Stand 03.12.2020, 3:59 Uhr

Hamburg (dk) Viele Erklärungen, keine Festplatten: Google hat der Forderung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten, die Originaldaten aus der Erfassung offener WLAN-Netzwerke zu übergeben, nicht entsprochen. Als Grund gibt das Unternehmen fernmelderechtliche Bedenken an.

Google hatte in den vergangenen Monaten auch in Bayern Autos im Einsatz, die mit Kameras Häuser fotografieren sollen, aber auch Aufnahmen von Menschen machen, ob die das nun wollten oder nicht. Im April hat sich heraus gestellt, dass die Autos zudem öffentliche wie private Funk-Netzwerke registrierten. Auf Nachfrage gab der Konzern schließlich zu, in mehr als 30 Ländern persönliche Nutzerdaten aus den WLAN-Netzwerken gespeichert zu haben. Google sprach von einem peinlichen Fehler, die Hamburger Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein, der Hamburgische Datenschutzbeauftragte stellte Google  eine Frist bis zum 26. Mai, um offene Fragen zu beantworten und die gespeicherten Daten zu übergeben.
 
Kurz vor Ablauf der Frist traf ein Schreiben von Google bei den Datenschützern ein. Demnach sei künftig die amerikanische Konzernmutter Google Inc. als datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle anzusehen, heißt es in einer Pressemitteilung des Hamburgischen Datenschutz-Beauftragten. Google Germany stelle lediglich die Fahrzeuge. Alles andere werde in den USA entschieden.
 
Zudem habe der Konzern mitgeteilt, dass bei der WLAN-Erhebung zunächst alle Inhaltsdaten der erfassten Funknetze aufgefangen worden seien. Dabei wurde ein spezielles Programm eingesetzt. Anschließend sei eine Nachbearbeitung durch eine Google-eigene Software erfolgt, die die Inhalte verschlüsselter WLAN-Netzwerke verwirft und nur unverschlüsselte Inhalte speichert.
 
Die Hamburger Datenschützer geben sich mit den Antworten des Internet-Konzerns jedoch nicht zufrieden. „Die Daten werden für Zwecke der Lokalisierung zum Beispiel von Handys erhoben“, schreiben sie. „Für diese spätere Nutzung wird jedoch nur die MAC-Adresse als relevantes Nutzdatum angegeben.“ Google bleibe die Antwort schuldig, wozu die anderen erhobenen Merkmale – SSID (Netzwerkname), Signalstärke, Verschlüsselungsmethode, Übertragungsprotokoll und Funkkanal – benötigt würden.
 
Die Festplatten, auf denen die WLAN-Daten gespeichert sind, enthält Google den Datenschützern vor. Google begründet die Weigerung mit rechtlichen Hindernissen: Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch Kommunikationsdaten gespeichert seien, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen.
 
„Wir haben bereits vorab darauf aufmerksam gemacht, dass die gesetzlich eingeräumte Überprüfungsbefugnis der Aufsichtsbehörden nach dem Bundesdatenschutzgesetz auch die Inhalte des Post- und Fernmeldeverkehrs umfasst“, entgegnet Caspar. „Es sind  keine Gründe ersichtlich, uns weiterhin die Daten vorzuenthalten.“