Widerspruchsfrist gegen Google Street View läuft ab

11.10.2010 | Stand 03.12.2020, 3:36 Uhr

Hamburg (dk) Bürger, die gegen die Abbildung ihrer Gebäude und Grundstücke durch den Internetdienst Google Street View Widerspruch einlegen wollen, sollten dies in den kommenden Tagen tun. Die Frist, die zwischen Google und dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vereinbart wurde, läuft für etliche Städte am Freitag, den 15. Oktober, ab.

Mit der Einlegung des Vorabwiderspruchs können sowohl Mieter als auch Eigentümer verhindern, dass Google Bildaufnahmen von ihren Gebäuden oder Grundstücken ins Internet stellt. Da Google vorerst plant, den Dienst für die 20 größten Städte Deutschlands zu starten, gilt die Frist nur für Gebäude und Grundstücke in Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart oder Wuppertal.

Es steht aber auch Bewohnern außerhalb dieser Städte offen, bereits jetzt ihren Widerspruch einzulegen. Hierzu der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar: „Wer ohnehin Widerspruch einlegen will, dem ist zu raten, dies bereits jetzt zu tun. Damit ist man auf der sicheren Seite und braucht sich um weitere Ankündigungen über kommende Fristen nicht mehr zu kümmern.“ Der Widerspruch kann sowohl postalisch als auch online eingelegt werden.