„Street-View-Panne ist ärgerlich“

15.11.2010 | Stand 03.12.2020, 3:27 Uhr

Berlin (DK) Verbraucherministerin Ilse Aigner sieht die Anbieterfirmen am Zug, den Datenschutz bei Geodaten-Diensten wie Google Street View zu regeln. Mit der Ministerin sprach unser Korrespondent Rasmus Buchsteiner.

Frau Aigner, gerade hat Google die ersten Bilder seines Dienstes Street View ins Netz gestellt. Fühlen Sie sich in Ihren Befürchtungen bestätigt?
 
Ilse Aigner: Mir ist wichtig, dass die Bürger selbst entscheiden können, ob ihr Wohnhaus im Internet abgebildet wird oder nicht. Wir haben in Verhandlungen mit Google erreicht, dass es für Deutschland so weitreichende Widerspruchsmöglichkeiten gibt wie für kein anderes Land. Google hat ausdrücklich zugesichert, vor der Freischaltung des Dienstes Street View alle Widersprüche umzusetzen. Dass es bei der Premiere in Oberstaufen eine Panne gab, ist ärgerlich. Für alle weiteren Veröffentlichungen von Street- View-Bildern sollte der Grundsatz gelten: Gründlichkeit vor Schnelligkeit.
 
Wird es ein umfassendes Gesetz gegen Missbrauch von Geodaten geben?
 
Aigner: Unter Federführung des Innenministeriums arbeitet die Bundesregierung an einem Gesetzentwurf, der die roten Linien markiert. Wir müssen verhindern, dass mit Hilfe von Geodaten ohne Wissen und Einwilligung der Nutzer detaillierte Persönlichkeitsoder Bewegungsprofile erstellt und vermarktet werden. Im Dezember soll ein erster Entwurf vorliegen. Bis dahin wird die Wirtschaft ihrerseits Vorschläge machen, wie Widersprüche gegen Fassadenabbildungen geregelt werden können. Die Wirtschaft hat es in der Hand: Je umfassender diese freiwillige Lösung ausfällt, desto weniger muss der Gesetzgeber regeln.

Der Europäische Gerichtshof hat die Veröffentlichung der EU-Agrarbeihilfen kritisiert. Bedeutet das nun das Ende der Transparenz in diesem Bereich?
 
Aigner: Wir sahen uns gezwungen, die Veröffentlichung aller Zahlungen vorerst auszusetzen. Jetzt ist die EU-Kommission am Zug, eine Neuregelung auf den Tisch zu legen. Ich bin für Transparenz. Die Steuerzahler sollten wissen, wofür ihr Geld ausgegeben wird. Gleichzeitig muss bei einer Veröffentlichung aber der Schutz personenbezogene