Schonfrist für Google

20.09.2010 | Stand 03.12.2020, 3:40 Uhr

Berlin (DK) Im Streit um Geo-Daten-Dienste wie Google Street View hat die Bundesregierung der Wirtschaft eine Frist gesetzt, um selbst Regeln für den Schutz der Betroffenen vorzulegen. Derweil weigert sich Google, auch öffentliche Gebäude wie Kindergärten oder Schulen aus seinem umstrittenen Dienst zu löschen.

Der von der Regierung gewünscht "Datenschutz-Codex" soll bis zum IT-Gipfel der Regierung am 7. Dezember 2010 erstellt werden, sagte Innenminister Thomas de Maizière (CDU) gestern nach einem Spitzengespräch mit Branchenvertretern und Datenschützern in Berlin. Wichtig sei, dass eine "rote Linie" nicht überschritten werde. "Ich erwarte, dass sich die Dienste zu datenschutzfreundlichen Regeln verpflichten", sagte der Minister. Widerspruchsmöglichkeiten für die Bürger müssten einfach zu finden sein. "Der Codex kann eine gesetzliche Regelung überflüssig machen", sagte de Maizière.
 

Google Street View, mit dem man sich Häuser und Straßenzüge im Internet anschauen kann, soll noch heuer auch deutsche Städte präsentieren. Zahlreiche Bürger haben Widerspruch dagegen eingelegt, dass man ihr Haus im Internet sieht. Bei öffentlichen Gebäuden wie Schulen und Kindergärten will der Internetkonzern auf die Widersprüche nicht eingehen. Das geht aus Schreiben hervor, die Google jetzt an die Stadt Pfaffenhofen und die Gemeinde Reichertshausen geschickt hat. Der amtierende Pfaffenhofener Landrat Anton Westner bezeichnete das Verhalten des Konzerns als "unverschämt".

Der "Google-Gipfel" in Berlin sollte klären, ob neue gesetzliche Regelungen für Geo-Daten-Dienste nötig sind. Die Regierung ist sich nicht ganz einig. Während Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) eine Reform des Datenschutzrechts fordert, ist de Maizière zurückhaltend. Leutheusser-Schnarrenberger sagte: "Ich denke, es läuft in die Richtung, dass wir uns auf beides einlassen werden – Selbstverpflichtung und auch eine gesetzliche Regelung als Rechtsverbindlichkeit für Verbraucher und User."