Renommierte Rechtsgelehrte

30.10.2009 | Stand 03.12.2020, 4:30 Uhr

Ingolstadt (sic) Er ist ein Datenschützer seit Anbeginn des Digitalzeitalters. Hans-Werner Moritz, der Google Street View für den DK rechtlich beurteilt hat, war bereits 1970 als Syndicus-Anwalt für den Computerkonzern IBM tätig. Prof. Dr. Claus Köhler, geboren 1961 in München, ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht mit profunder internationaler Erfahrung.

Moritz hat im Laufe der Jahre für mehrere renommierte Kanzleien gearbeitet. Er spezialisierte sich auf die Bereiche Informationstechnologie, Telekommunikation, E-Commerce, Datenschutz und Kartellrecht. Internationale Bekanntheit erlangte Moritz im CompuServe-Fall, in welchem es um die Haftung eines Internet-Providers für fremde Inhalte ging. In diesem Fall erwirkte er als leitender Rechtsbeistand 1999 eines der ersten auf § 5 Teledienstgesetz gestützten Urteile. Seit Juni ist er mit Prof. Stefan Ernst in einer Freiburger Kanzlei tätig.

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Köhler wirkte vier Jahre lang für die Coca Cola GmbH in Essen, zudem besitzt er eine Zulassung zum Attorney-at-law im Staate New York und beim U.S. Supreme Court. Als Partner einer international agierenden Rechtsanwaltskanzlei war Köhler unter anderem für den Aufbau der Standorte Warschau und London verantwortlich. Seit 2001 lehrt Prof. Köhler an der Kožminski Universität in Warschau internationales Wirtschaftsrecht. Er hält Vorträge über Persönlichkeitsrechte, über den Schutz von Datenbanken sowie über Fragen der Haftung bei Urheberrechtsverletzungen im Internet.
 
Eike Schönefelder, Jahrgang 1944, Verfasser der Stellungnahme zu den verkehrsrechtlichen Aspekten von Street View, ist seit 1975 als selbstständiger Anwalt in München tätig und seit 1987 Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Auch Baurecht zählt zu seinen Schwerpunkten.