Google zu Zugeständnissen bereit

30.04.2010 | Stand 03.12.2020, 4:03 Uhr

Berlin (dk) Google lenkt im Streit um seinen Dienst Street View ein Stück weit ein. In einem Gespräch mit Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hat der Internetkonzern zugesagt, das Angebot in Deutschland erst zu starten, wenn die von Bürgerinnen und Bürgern eingereichten Widersprüche vollständig umgesetzt sind.

Bevor der Dienst im Internet freigeschaltet wird, müssen die betreffenden Wohnungen, Häuser und Gärten vollständig unkenntlich gemacht werden. Auch die Rohdaten der beanstandeten Aufnahmen sollen bearbeitet werden. Zudem erklärten sich leitende Unternehmensvertreter von Google bereit, auch Sammelwidersprüche von Städten und Gemeinden mit den Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern zu akzeptieren.

Nach Ansicht von Verbraucherministerin Aigner hätten Kommunen damit die Möglichkeit, in Rathäusern Widerspruchslisten auszulegen und weiterzuleiten. In diese können Eigentümer und Mieter von Immobilien ihre Adresse und Unterschrift eintragen.
 
Das Unternehmen befindet sich eigenen Angaben zufolge in Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden, um ein möglichst unbürokratisches Verfahren für solche Sammelwidersprüche zu finden. Damit können künftig nicht nur einzelne Objekte, sondern gegebenenfalls auch ganze Straßenzüge bei Street View unkenntlich gemacht werden, wenn alle Eigentümer oder Bewohner dies wünschen.

"Privates muss privat bleiben", sagte Aigner. Jeder Bürger müsse das Recht behalten, über die Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu entscheiden. "Wer nicht auf dem Präsentierteller der digitalen Welt landen will, kann jederzeit Widerspruch einlegen und seine Daten löschen lassen." Es sei ein wichtiges Ziel, "dass von dem Widerspruch auch jene Menschen Gebrauch machen können, die keinen Zugang zum Internet haben." Google habe zugesagt, dass die zuverlässige Bearbeitung der Widersprüche unabhängig davon erfolge, ob diese per E-Mail oder Post bei dem Unternehmen eingehen. Grundsätzlich haben alle Bürgerinnen und Bürger auch nach der geplanten Freischaltung des Internetdienstes weiterhin die Möglichkeit, Widerspruch bei Google einzulegen.