"Das reicht nicht aus"

10.08.2010 | Stand 03.12.2020, 3:47 Uhr

Berlin (DK) Der Internetkonzern Google hat überraschend angekündigt, bis zum Jahresende den umstrittenen Fotodienst Street View in Deutschland zu starten. Obwohl Google zugesichert hat, die Persönlichkeitsrechte der Bürger zu achten, bleibt Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, skeptisch. Bei den Widerspruchsmöglichkeiten seien noch viele Fragen offen, sagte Schaar im Gespräch mit dem DONAUKURIER. Die Fragen stellte unser Korrespondent Rasmus Buchsteiner.

Herr Schaar, der Bilderdienst Google Street View soll in Deutschland noch in diesem Jahr an den Start gehen. Sind jetzt die Bedenken der Datenschützer ausgeräumt?

Peter Schaar: Nein. Google hat bisher lediglich angekündigt, dass über das Internet eine Widerspruchsmöglichkeit eröffnet wird. Widerspruch gegen die Verwendung von Bildern und Gebäudeansichten sollte aber auch per Brief eingelegt werden können. Die Frage, was mit den Widersprüchen geschieht und nach welchen Kriterien entschieden wird, hat Google noch nicht beantwortet. Es besteht die Gefahr, dass die Daten derjenigen, die Widerspruch einlegen, zentral gespeichert werden. Hier besteht noch ein erheblicher Klärungsbedarf!

Was erwarten Sie jetzt konkret von Google?

Schaar: Wir warten auf eine detaillierte Verfahrensbeschreibung für die Widersprüche. Diese liegt uns bis heute nicht vor. Ich hoffe, dass Google in den nächsten Tagen seinen Worten Taten folgen lässt. Aus meiner Sicht müssen Widersprüche auch noch nach der Freischaltung von Street View möglich sein, nicht nur in den nächsten vier Wochen. Und ich erwarte auch, dass Betroffene öffentlich auf die bestehende Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen werden.

Wie bedenklich ist die Verknüpfung der Informationen von Diensten wie Street View mit anderen Daten?

Schaar: Theoretisch bestehen sehr weitreichende Verknüpfungsmöglichkeiten. Man könnte sich vorstellen, dass bei Street View gespeicherte Bilder und Adressen mit Informationen aus anderen öffentlich zugänglichen Quellen kombiniert werden – zum Beispiel mit Adressverzeichnissen im Internet oder Telefonbuchdaten. Das Ergebnis ist ein ziemlich brisanter Daten-Mix, der Aufschluss über Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit von Privatpersonen geben könnte – ähnlich dem Geoscoring bei Auskunfteien.

Der Bundesrat will ein Gesetz mit strengen Auflagen für Internetdienste wie Street View. Unterstützen Sie diese Pläne?

Schaar: Ich halte es zwar für ein positives Signal, dass Google die Datenschutzanliegen der Bürger ernst nimmt. Aber das reicht nicht aus. Wir benötigen gleiche und verbindliche Standards für ähnliche Dienste. Kein Anbieter soll sich den Anliegen des Datenschutzes entziehen können. Wir brauchen keine Lex Google, sondern eine umfassende Regelung. Dabei muss es auch um klare Beschränkungen für die Verknüpfung von solchen Bildern mit anderen Datenquellen gehen.