Autos wohl unerlaubt unterwegs

30.10.2009 | Stand 03.12.2020, 4:30 Uhr

−Foto: oh

Ingolstadt (sic) Dürfen die Kameraautos die öffentlichen Straßen befahren, wie sie wollen, oder braucht Google dafür eine Sondernutzungsgenehmigung? Dieser Frage ging im Auftrag des DONAUKURIER Eike Schönefelder nach, ein Münchner Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Das vorläufige Ergebnis seiner Stellungnahme: Ein Einsatz der Autos überschreitet "höchstwahrscheinlich" den in Artikel 14 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes definierten "Gemeingebrauch" der Straße, weil diese "im Rahmen dieser Tätigkeit nicht vorwiegend zum Verkehr, sondern zu anderen (fotografisch-gewerblichen Zwecken) benutzt wird".

Und weiter führt Schönefelder aus: "Ob diese über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung des Straßenraums durch den Kamerawagen zu einer den Gemeingebrauch beeinträchtigenden oder aber ihn nicht beeinträchtigenden Nutzung führt, wird von den tatsächlichen Umständen, die noch näher zu untersuchen sind, abhängen". Dabei gilt es unter anderem zu klären, inwieweit die Google-Autos, deren neun Kameras während der Fahrt etwa alle zehn Meter ein Foto schießen, den Verkehr beeinträchtigen oder sonst unangenehm auffallen.

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Schönefelder kommt zu dem Fazit: "Ein Einsatz des Kamerawagens von Google ohne die notwendige Sondernutzungserlaubnis (sei es nach öffentlichem, sei es nach bürgerlichem Recht) ist nicht nur rechtswidrig, sondern auch als Bußgeldtatbestand zu ahnden."