Datenschützer und Piraten protestieren gegen die neue Fassung der Bestandsdatenauskunft

03.05.2013 | Stand 03.12.2020, 0:11 Uhr

Berlin (DK) Die geplante Neufassung des Gesetzes zur Bestandsdatenauskunft sorgt für Ärger. Datenschützer und Politiker der Piratenpartei kritisieren die Norm und sehen sie als Schritt in Richtung totaler Überwachung. Unionspolitiker verteidigen die Neufassung.

Telefonnummern, Namen, Anschriften, IP-Adressen und sogar PINs und Passwörter – all diese Informationen können Polizei und Geheimdienste gemäß der im Telekommunikationsgesetz geregelten Bestandsdatenauskunft einsehen, teilweise schon bei Ordnungswidrigkeiten. Eine erste Version des Gesetzes hatte das Bundesverfassungsgericht 2012 für verfassungswidrig erklärt.
 
Gemäß des neuen Entwurfs, den der Bundestag im März 2013 mit den Stimmen von Koalition und SPD verabschiedet hat, ist für die Abfrage von PINs und Passwörtern ein richterlicher Beschluss notwendig. Datenschützer stellt das nicht zufrieden. „Laut Bundesverfassungsgericht ist eine PIN-Abfrage nur zulässig, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind, diese Daten auch zu nutzen“, sagt Barbara Körffer, Referentin am Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein. Der Gesetzgeber habe dies einfach übernommen, ohne für klare Regeln zu sorgen.
 
Deutlicher wird Bruno Kramm, Spitzenkandidat der bayerischen Piraten für die Bundestagswahlen. Wie schnell Ermittlungsbehörden an eine PIN kämen, sei abhängig vom jeweiligen Landespolizeigesetz. So könne in Bayern ein Richterbeschluss schnell da sein. „Aus der Unschuldsvermutung wird ein Generalverdacht.“ Es gebe auch genügend Beispiele, die zeigen, wie für Notfälle gedachte Regeln anderweitig verwendet würden.
 
„Dieser Protest wundert mich nicht“, sagt Reinhard Brandl, Bundestagsabgeordneter der CSU für den Wahlkreis Ingolstadt. Die Piraten würden nach Themen suchen, mit denen sie sich profilieren könnten. Die neue Regelung schaffe aber weder neue Befugnisse noch neue Behörden. Das „Wie“ sei durch den Richtervorhalt sogar verschärft worden. „Wenn ein Richter zustimmen muss, sehe ich keine Gefahr einer massenhaften Datenauswertung.“
 
Für den 27. April plant die Piratenpartei deutschlandweite Demonstrationen gegen die Bestandsdatenauskunft. Piratenpolitiker Patrick Breyer, der die Klage gegen die erste Version des Gesetzes angestrebt hatte, will erneut klagen. Datenschützer Thilo Weichert vom ULD kommentiert: „Ich hoffe, dass sich der Bundesrat seiner Verantwortung bewusst ist.“ Die Ministerpräsidenten werden am 3. Mai über den Gesetzesentwurf abstimmen.