Brüssel
Besserer Datenschutz für alle EU-Bürger

Neue Verordnung soll die bisherigen nationalen Regelungen vereinheitlichen – und zwar auf hohem Niveau

09.01.2013 | Stand 03.12.2020, 0:38 Uhr

Brüssel (DK) Die EU will ein neues Gesetz verabschieden, das einheitliche Standards beim Datenschutz einführt. „Und zwar einheitlich hohe Standards“, ergänzt Jan Philipp Albrecht, Europa-Abgeordneter der Grünen. Der gerade einmal 30-jährige junge Mann hat wesentlichen Einfluss darauf, wie die europäische Volksvertretung mit den Vorschlägen der EU-Kommission zu besseren und an die modernen Internetzeiten angepassten Datenschutzregeln umgehen wird.

Im federführenden Ausschuss für bürgerliche Freiheiten des Europaparlaments ist Albrecht Berichterstatter zu den Vorschlägen. Heute präsentiert er den Kollegen das Ergebnis seiner bisherigen Arbeit.

Und es hört sich gut, aber auch sehr ambitioniert an, was Albrecht vorschwebt. Am Kommissionsvorschlag hat er wenig auszusetzen. „Die Kommission hat viel von dem umgesetzt, was das Parlament schon vorher gefordert hatte“, kommentierte er gestern auf einer Pressekonferenz in Brüssel. So zum Beispiel die grundlegende Idee, dass die zurzeit in jedem EU-Mitgliedsland unterschiedlichen Bestimmungen zum Datenschutz einheitlichen Regeln – auf möglichst hohem Niveau – weichen sollen, die überall gleich gelten. Deshalb rückt Albrecht auch nicht von der Rechtsform der Verordnung ab, die direkt in allen EU-Staaten unverändert anzuwenden ist.

Ein anderer Grundsatz lautet, dass die Bürger künftig immer ausdrücklich gefragt werden müssen, ob jemand anders – gedacht ist vor allem an Unternehmen, Internetplattformen und kommerzielle Verwerter – die privaten Daten weiterverwenden darf oder nicht. Die stillschweigende Weiterleitung soll strafbar sein. Behörden und zum Beispiel ärztliche Dienste sollen von dieser Nachfrag-Klausel ausgenommen sein, wenn dazu eine gesetzliche Grundlage besteht.

Die neuen Vorschriften sollen für alle gelten, die irgendwie mit Daten eines EU-Bürgers in Berührung kommen. Auch ausländische Firmen. Egal, ob sie innerhalb oder außerhalb der EU die Daten verwenden. „Wir setzen die Regeln für unsere Bürger, und mit dem Vertrag von Lissabon, der den Schutz der persönlichen Daten als ein bürgerliches Grundrecht anerkennt, haben wir auch die nötige Rechtsgrundlage dafür“, zeigt sich Albrecht schon im Vorfeld kämpferisch. Denn Schwierigkeiten, ein solches Prinzip international durchzusetzen, scheinen programmiert.

Bei Klagen soll es in Zukunft für Bürger, Betriebe und Behörden eine einzige Anlauf- beziehungsweise Meldestelle geben, die als unabhängige Aufsicht über die Einhaltung der Regeln wacht. Strafen sind ausdrücklich vorgesehen.

Wegnehmen will Albrecht der Kommission übrigens das Recht, das einmal beschlossene Gesetz in bestimmten Detailpunkten durch sogenannte delegierte Rechtsakte zu verändern, ohne dafür den eigentlichen EU-Gesetzgeber, Parlament und Rat, erneut befragen zu müssen. „Die Kommission darf so etwas bei technischen Dingen wie der Gestaltung von Formularen machen, aber nicht, wenn es um inhaltlich relevante Dinge geht“, begründet Albrecht.